Schwachstromverordnung vom 7. August 1984
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 33
1) Alle Tragwerke müssen so im Boden befestigt werden, dass sie bei der nach Art. 28 zu erwartenden Belastung weder verschoben noch schiefgestellt werden. 2) Holzstangen, die direkt in den Boden gesteIlt werden, sind fest zu verrammen. In besonderen Fällen muss, je nach Bodenbeschaffenheit, die Druckfläche vergrössert werden. 3) Holzstangen bis zu 7 m Gesamtlänge müssen normalerweise 120 cm tief eingegraben werden. Für jeden weiteren Meter Stangenlänge vergrössert sich die Eingrabtiefe um 10 cm. 4) Holzstangen dürfen nicht unmittelbar in den Boden einbetoniert werden. Als besondere Fundamente können Stangenfüsse aus Material verwendet werden, das gegen die Einwirkungen des Erdbodens widerstandsfähig ist. Die Stangen müssen auswechselbar und vor Erdfeuchtigkeit und Wasseransammlungen geschützt befestigt werden. Die Festigkeit der Stangenfüsse muss wenigstens gleich gross sein wie die der Tragwerke. 5) Fundamente anderer Tragwerke sind für die zu erwartende Höchstbelastung unter Berücksichtigung der Fundamenteinspannung zu berechnen. Die Kippsicherheit muss mindestens 1.5fach sein. 6) Betonfundamente für metallene Tragwerke sind wenn möglich über den Boden hinauszuführen.
Art. 33
1) Alle Tragwerke müssen so im Boden befestigt werden, dass sie bei der nach Art. 28 zu erwartenden Belastung weder verschoben noch schiefgestellt werden. 2) Holzstangen, die direkt in den Boden gesteIlt werden, sind fest zu verrammen. In besonderen Fällen muss, je nach Bodenbeschaffenheit, die Druckfläche vergrössert werden. 3) Holzstangen bis zu 7 m Gesamtlänge müssen normalerweise 120 cm tief eingegraben werden. Für jeden weiteren Meter Stangenlänge vergrössert sich die Eingrabtiefe um 10 cm. 4) Holzstangen dürfen nicht unmittelbar in den Boden einbetoniert werden. Als besondere Fundamente können Stangenfüsse aus Material verwendet werden, das gegen die Einwirkungen des Erdbodens widerstandsfähig ist. Die Stangen müssen auswechselbar und vor Erdfeuchtigkeit und Wasseransammlungen geschützt befestigt werden. Die Festigkeit der Stangenfüsse muss wenigstens gleich gross sein wie die der Tragwerke. 5) Fundamente anderer Tragwerke sind für die zu erwartende Höchstbelastung unter Berücksichtigung der Fundamenteinspannung zu berechnen. Die Kippsicherheit muss mindestens 1.5fach sein. 6) Betonfundamente für metallene Tragwerke sind wenn möglich über den Boden hinauszuführen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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