Schwachstromverordnung vom 7. August 1984
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 9 Schwachstromanlagen im Bereich von Hochspannungsanlagen
1) Kann unter dem Einfluss eines Erdschlusses in einer Hochspannungsanlage oder auf einer Hochspannungsleitung zwischen der Erde und Teilen einer Schwachstromanlage eine Spannung von mehr als 500 V effektiv auftreten, so sind folgende Massnahmen zu treffen: 1. Die gefährdeten Teile müssen gegen ihre Umgebung für eine Prüfspannung vom 1.3fachen der höchstmöglich auftretenden Spannung, wenigstens aber für 4 kV effektiv isoliert werden. 2. Ist wegen der Eigenschaften der Schwachstromanlagen (Ausdehnung, mangelnde Übersichtlichkeit) damit zu rechnen, dass die Isolationsfestigkeit nicht dauernd aufrecht erhalten werden kann, so müssen Schutzübertrager mit entsprechender Spannungsfestigkeit in die Anlage eingebaut werden. Die Betriebserdung der Schwachstromanlage muss an die örtliche Erdung der Hochspannungsanlage angeschlossen werden. 2) Die metallische Hülle eines Schwachstromkabels kann mit der Anlageerdung verbunden werden, wenn dabei die Spannung nach Abs. 1 unter 500 V effektiv bleibt und keine gefährlichen, schwer kontrollierbaren Potentialverschleppungen oder Korrosionsschäden entstehen. 3) Erdkabel von Schwachstromanlagen müssen, wenn sie nahe bei Erdungen von Hochspannungsanlagen verlaufen, gegen gefährliche Einwirkungen geschützt werden.
Art. 9 Schwachstromanlagen im Bereich von Hochspannungsanlagen
1) Kann unter dem Einfluss eines Erdschlusses in einer Hochspannungsanlage oder auf einer Hochspannungsleitung zwischen der Erde und Teilen einer Schwachstromanlage eine Spannung von mehr als 500 V effektiv auftreten, so sind folgende Massnahmen zu treffen: 1. Die gefährdeten Teile müssen gegen ihre Umgebung für eine Prüfspannung vom 1.3fachen der höchstmöglich auftretenden Spannung, wenigstens aber für 4 kV effektiv isoliert werden. 2. Ist wegen der Eigenschaften der Schwachstromanlagen (Ausdehnung, mangelnde Übersichtlichkeit) damit zu rechnen, dass die Isolationsfestigkeit nicht dauernd aufrecht erhalten werden kann, so müssen Schutzübertrager mit entsprechender Spannungsfestigkeit in die Anlage eingebaut werden. Die Betriebserdung der Schwachstromanlage muss an die örtliche Erdung der Hochspannungsanlage angeschlossen werden. 2) Die metallische Hülle eines Schwachstromkabels kann mit der Anlageerdung verbunden werden, wenn dabei die Spannung nach Abs. 1 unter 500 V effektiv bleibt und keine gefährlichen, schwer kontrollierbaren Potentialverschleppungen oder Korrosionsschäden entstehen. 3) Erdkabel von Schwachstromanlagen müssen, wenn sie nahe bei Erdungen von Hochspannungsanlagen verlaufen, gegen gefährliche Einwirkungen geschützt werden.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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