Altersbetreuungs- und Pflegegesetz
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 6
Leistungsaufträge und Verträge 1 Die Gemeinden umschreiben die Aufgaben von Heimen und Diensten, die aufgrund der Planungen gemäss Art. 5 Abs. 2 und 3 dieses Gesetzes für die Versorgung benötigt werden, im Rahmen von Leistungsaufträgen. Soweit externe oder private Partner involviert sind, werden entsprechende Verträge abgeschlossen. 2 Die Leistungsaufträge bzw. Verträge regeln insbesondere: a) die bereitzustellenden Kapazitäten b) die fachliche Differenzierung der Angebote c) die zeitliche Erreichbarkeit und Verfügbarkeit von ambulanten Diensten d) die Aufnahmebereitschaft für teilstationäre und temporäre Betreuungen bei stationären Einrichtungen e) die Zusammenarbeit mit den anderen in die Versorgungsplanung einbezogenen Leistungsanbietern f) die Gestaltung der Tarife g) die finanziellen Beiträge der Gemeinden h) die Zuständigkeiten und das Verfahren im Falle von Beanstandungen und Streitigkeiten zwischen Klienten und Leistungserbringern i) Massnahmen der Qualitätssicherung j) die kommunale Aufsicht 3 Die Leistungsaufträge und Verträge betreffend die Hilfe und Pflege zu Hause sind so auszugestalten, dass für alle Einwohnerinnen und Einwohner der gleichen Versorgungsregion gleichwertige Leistungen zu gleichen Konditionen verfügbar sind. Kanton Schaffhausen 813.500 4 Gemeinden ohne eigene Heime sowie Gemeinden, deren eigene Kapazitäten für eine bedarfsgerechte Versorgung nicht genügen, schliessen Verträge mit anderen Heimen ab. Die Verträge sind so auszugestalten, dass der Zugang zum Heim für Personen aus der Vertragsgemeinde zu gleichen Konditionen wie für Personen aus der Träger- bzw. Standortgemeinde gewährleistet ist. Die Koordination und Zusammenarbeit mit den Organisationen der Hilfe und Pflege zu Hause ist sicherzustellen. 5 Die Leistungsaufträge und Verträge sind dem zuständigen Departement zur Genehmigung zu unterbreiten.
Art. 6
Leistungsaufträge und Verträge 1 Die Gemeinden umschreiben die Aufgaben von Heimen und Diensten, die aufgrund der Planungen gemäss Art. 5 Abs. 2 und 3 dieses Gesetzes für die Versorgung benötigt werden, im Rahmen von Leistungsaufträgen. Soweit externe oder private Partner involviert sind, werden entsprechende Verträge abgeschlossen. 2 Die Leistungsaufträge bzw. Verträge regeln insbesondere: a) die bereitzustellenden Kapazitäten b) die fachliche Differenzierung der Angebote c) die zeitliche Erreichbarkeit und Verfügbarkeit von ambulanten Diensten d) die Aufnahmebereitschaft für teilstationäre und temporäre Betreuungen bei stationären Einrichtungen e) die Zusammenarbeit mit den anderen in die Versorgungsplanung einbezogenen Leistungsanbietern f) die Gestaltung der Tarife g) die finanziellen Beiträge der Gemeinden h) die Zuständigkeiten und das Verfahren im Falle von Beanstandungen und Streitigkeiten zwischen Klienten und Leistungserbringern i) Massnahmen der Qualitätssicherung j) die kommunale Aufsicht 3 Die Leistungsaufträge und Verträge betreffend die Hilfe und Pflege zu Hause sind so auszugestalten, dass für alle Einwohnerinnen und Einwohner der gleichen Versorgungsregion gleichwertige Leistungen zu gleichen Konditionen verfügbar sind. Kanton Schaffhausen 813.500 4 Gemeinden ohne eigene Heime sowie Gemeinden, deren eigene Kapazitäten für eine bedarfsgerechte Versorgung nicht genügen, schliessen Verträge mit anderen Heimen ab. Die Verträge sind so auszugestalten, dass der Zugang zum Heim für Personen aus der Vertragsgemeinde zu gleichen Konditionen wie für Personen aus der Träger- bzw. Standortgemeinde gewährleistet ist. Die Koordination und Zusammenarbeit mit den Organisationen der Hilfe und Pflege zu Hause ist sicherzustellen. 5 Die Leistungsaufträge und Verträge sind dem zuständigen Departement zur Genehmigung zu unterbreiten.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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