Richtlinien über die Ausrichtung einer Existenzbeihilfe
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Reglement Existenzbeihilfe 870.3 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Oktober 2013) 1 Richtlinien über die Ausrichtung einer Existenzbeihilfe vom 13. Dezember 1994 Der Stadtrat beschliesst: 1. Die Stadt Schaffhausen richtet an Familien und Alleinstehende in bescheidenen Verhältnissen eine Existenzbeihilfe aus. 2. Bezugsberechtigt sind Einwohner, die nicht regelmässig von der Fürsorge unterstützt werden, sich um eine angemessene Arbeit bemühen, kein Renteneinkommen haben und keine veräusserbaren Vermögenswerte besitzen. 3. 1 Die Anspruchsberechtigung wird durch das Sozialreferat nach den Bemessungsgrundlagen der kantonalen Ergänzungsleistungen (EL) jährlich neu berechnet. 2 Bei Erwerbseinkommen besteht eine freie Quote von 20 %, mit einer maximalen Limite bei Einzelpersonen von Fr. 3'000 und bei Ehepaaren von Fr. 4'000 pro Jahr. 4. 1 Die Bezugsberechtigung beginnt nach einer ununterbrochenen Wohnsitzdauer in der Stadt Schaffhausen von sechs Monaten bei Kantonsbürgern und Schweizern sowie bei Ausländern. 2 Für Stadtbürger besteht keine Karenzfrist. 3 Ehemalige Stadtbürgerinnen, die durch Heirat das Stadtbürgerrecht verloren haben, wenn sie verwitwet, geschieden oder gerichtlich getrennt sind, werden wie Stadtbürger behandelt. 5. 1 Die Existenzbeihilfe beträgt: - für Einzelpersonen pro Jahr Fr. 1'100.– - für Ehepaare pro Jahr Fr. 1'700.– Reglement Existenzbeihilfe 870.3 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Oktober 2013) 2 - für Kinder und Jugendliche, die im gleichen Haushalt leben, bis zum vollendeten 16. Altersjahr oder bis zur Beendigung ihrer Berufsausbildung, längstens aber bis zum 25. Altersjahr pro Jahr Fr. 900.– 2 Die Auszahlung erfolgt in vierteljährlichen Raten, jeweils im Frühjahr, Sommer, Herbst und Winter durch die Zentralverwaltung an die Wohnadresse. Die ausbezahlte Existenzbeihilfe ist keine Fürsorgeunterstützung und muss in keinem Fall rückerstattet werden. 6. Die vorstehende Regelung tritt auf den 1. Januar 1995 in Kraft und ersetzt die bisherigen Richtlinien vom 3. November 1992. Hinweise für die Anmeldung Die Gesuchsteller/innen sind gebeten, dem Sachbearbeiter mit dem Antragsformular folgende Unterlagen einzureichen, bzw. anlässlich der Abklärungen mitzubringen: Einkommen Lohnabrechnungen, aus denen hervorgeht, wie hoch die Netto-Einkommen im Jahresdurchschnitt sind. Abrechnungen über regelmässige andere Einnahmen (z.B. Taggelder von Krankenkassen oder bei Arbeitslosigkeit / Alimente, persönliche oder für Kinder, die in der Regel eingehen / bei Teilrenten entsprechende Verfügungen). Bestehen andere Einkünfte (z.B. von Kindern, die noch in Ausbildung stehen und im gleichen Haushalt leben), ist Einsicht in die Lehrverträge zu geben. Zusätzliche Ausgaben: Miet- und Nebenkosten können durch Vorlegen des Mietvertrages oder mit Abrechnungen ausgewiesen werden. Aufwendungen für Versicherungskosten (z.B. Krankenkassen) können mit entsprechenden Zahlungsnachweisen geltend gemacht werden. Reglement Existenzbeihilfe 870.3 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Oktober 2013) 3 Bestehen zusätzliche Aufwendungen (z.B. längerdauernde aufwendige Gesundheitskosten oder spezielle Mehrkosten bei einer Behinderung) können diese ebenfalls angemeldet werden. Der notwendige Nachweis und die Anspruchsberechtigung ist in Zusammenarbeit mit dem Sachbearbeiter festzulegen. Auskunft und Beratung: Sozial- und Sicherheitsreferat, Vorstadt 43, 8200 Schaffhausen
Reglement Existenzbeihilfe 870.3 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Oktober 2013) 1 Richtlinien über die Ausrichtung einer Existenzbeihilfe vom 13. Dezember 1994 Der Stadtrat beschliesst: 1. Die Stadt Schaffhausen richtet an Familien und Alleinstehende in bescheidenen Verhältnissen eine Existenzbeihilfe aus. 2. Bezugsberechtigt sind Einwohner, die nicht regelmässig von der Fürsorge unterstützt werden, sich um eine angemessene Arbeit bemühen, kein Renteneinkommen haben und keine veräusserbaren Vermögenswerte besitzen. 3. 1 Die Anspruchsberechtigung wird durch das Sozialreferat nach den Bemessungsgrundlagen der kantonalen Ergänzungsleistungen (EL) jährlich neu berechnet. 2 Bei Erwerbseinkommen besteht eine freie Quote von 20 %, mit einer maximalen Limite bei Einzelpersonen von Fr. 3'000 und bei Ehepaaren von Fr. 4'000 pro Jahr. 4. 1 Die Bezugsberechtigung beginnt nach einer ununterbrochenen Wohnsitzdauer in der Stadt Schaffhausen von sechs Monaten bei Kantonsbürgern und Schweizern sowie bei Ausländern. 2 Für Stadtbürger besteht keine Karenzfrist. 3 Ehemalige Stadtbürgerinnen, die durch Heirat das Stadtbürgerrecht verloren haben, wenn sie verwitwet, geschieden oder gerichtlich getrennt sind, werden wie Stadtbürger behandelt. 5. 1 Die Existenzbeihilfe beträgt: - für Einzelpersonen pro Jahr Fr. 1'100.– - für Ehepaare pro Jahr Fr. 1'700.– Reglement Existenzbeihilfe 870.3 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Oktober 2013) 2 - für Kinder und Jugendliche, die im gleichen Haushalt leben, bis zum vollendeten 16. Altersjahr oder bis zur Beendigung ihrer Berufsausbildung, längstens aber bis zum 25. Altersjahr pro Jahr Fr. 900.– 2 Die Auszahlung erfolgt in vierteljährlichen Raten, jeweils im Frühjahr, Sommer, Herbst und Winter durch die Zentralverwaltung an die Wohnadresse. Die ausbezahlte Existenzbeihilfe ist keine Fürsorgeunterstützung und muss in keinem Fall rückerstattet werden. 6. Die vorstehende Regelung tritt auf den 1. Januar 1995 in Kraft und ersetzt die bisherigen Richtlinien vom 3. November 1992. Hinweise für die Anmeldung Die Gesuchsteller/innen sind gebeten, dem Sachbearbeiter mit dem Antragsformular folgende Unterlagen einzureichen, bzw. anlässlich der Abklärungen mitzubringen: Einkommen Lohnabrechnungen, aus denen hervorgeht, wie hoch die Netto-Einkommen im Jahresdurchschnitt sind. Abrechnungen über regelmässige andere Einnahmen (z.B. Taggelder von Krankenkassen oder bei Arbeitslosigkeit / Alimente, persönliche oder für Kinder, die in der Regel eingehen / bei Teilrenten entsprechende Verfügungen). Bestehen andere Einkünfte (z.B. von Kindern, die noch in Ausbildung stehen und im gleichen Haushalt leben), ist Einsicht in die Lehrverträge zu geben. Zusätzliche Ausgaben: Miet- und Nebenkosten können durch Vorlegen des Mietvertrages oder mit Abrechnungen ausgewiesen werden. Aufwendungen für Versicherungskosten (z.B. Krankenkassen) können mit entsprechenden Zahlungsnachweisen geltend gemacht werden. Reglement Existenzbeihilfe 870.3 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Oktober 2013) 3 Bestehen zusätzliche Aufwendungen (z.B. längerdauernde aufwendige Gesundheitskosten oder spezielle Mehrkosten bei einer Behinderung) können diese ebenfalls angemeldet werden. Der notwendige Nachweis und die Anspruchsberechtigung ist in Zusammenarbeit mit dem Sachbearbeiter festzulegen. Auskunft und Beratung: Sozial- und Sicherheitsreferat, Vorstadt 43, 8200 Schaffhausen
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.