Flurordnung für die Stadtgemeinde Schaffhausen
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 18
Für die öffentlichen Fahr- und Fusswege gelten folgende polizeiliche Vorschriften: a) Das Spannen der Räder darf nur durch Unterlegen von Radschuhen geschehen. Das gänzliche Einstellen der Radbewegung durch eine Mechanik ist verboten. Bei festgefrorenem glattem Wege dürfen an Stellen mit starkem Gefäll Kretzbänder angewendet werden. b) Das Schleifen von Holz ist verboten. c) Das Herauswerfen von Steinen auf den Weg, sowie das Ablagern von Schutt und Materialen jeder Art ist verboten. Vorübergehendes Ablagern von Baumaterialen kann von der Stadtpolizei auf bestimmte Zeit gegen eine Lagergebühr bewilligt werden, immerhin so, dass der Verkehr und der Wasserabfluss nicht gehemmt ist (Verordnung betr. die Benützung des öffentlichen Grundes). Dem Strassenwart ist von solchen Bewilligungen Kenntnis zu geben. d) Die Wege dürfen nicht durch Wagen und andere Gerätschaften verstellt werden. e) Soweit Häuser und Hofräume an öffentliche Wege anstossen, sind letztere von den Anstössern wöchentlich mindestens einmal (Samstag) zu reinigen (§ 39 des Strassenbaugesetzes).
Art. 18
Für die öffentlichen Fahr- und Fusswege gelten folgende polizeiliche Vorschriften: a) Das Spannen der Räder darf nur durch Unterlegen von Radschuhen geschehen. Das gänzliche Einstellen der Radbewegung durch eine Mechanik ist verboten. Bei festgefrorenem glattem Wege dürfen an Stellen mit starkem Gefäll Kretzbänder angewendet werden. b) Das Schleifen von Holz ist verboten. c) Das Herauswerfen von Steinen auf den Weg, sowie das Ablagern von Schutt und Materialen jeder Art ist verboten. Vorübergehendes Ablagern von Baumaterialen kann von der Stadtpolizei auf bestimmte Zeit gegen eine Lagergebühr bewilligt werden, immerhin so, dass der Verkehr und der Wasserabfluss nicht gehemmt ist (Verordnung betr. die Benützung des öffentlichen Grundes). Dem Strassenwart ist von solchen Bewilligungen Kenntnis zu geben. d) Die Wege dürfen nicht durch Wagen und andere Gerätschaften verstellt werden. e) Soweit Häuser und Hofräume an öffentliche Wege anstossen, sind letztere von den Anstössern wöchentlich mindestens einmal (Samstag) zu reinigen (§ 39 des Strassenbaugesetzes).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.