Gesetz über die Mittel- und Hochschulen
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 35
Zuweisung an eine ausserkantonale Mittelschule 1 Sofern die Aufnahmevoraussetzungen der kantonalen oder der aufnehmenden Mittelschule erfüllt sind, können Lernende im Rahmen der Vereinbarungen mit anderen Kantonen an eine ausserkantonale Mittelschule zugewiesen werden, wenn a) der Schulweg an die kantonale Mittelschule nicht zumutbar ist oder b) die kantonale Mittelschule anerkannte Ausbildungsangebote nicht anbietet. 2 Zwecks Bildung von Klassen mit ausgeglichenen Beständen und einer angemessenen räumlichen Auslastung können Lernende einer ausserkantonalen Mittelschule zugewiesen oder an die kantonale Schule aufgenommen werden. Die Zuweisung setzt das Einverständnis der oder des Lernenden, der Inhaber der elterlichen Sorge sowie des Schulträgers der aufnehmenden Schule voraus. 3 Verlegen Lernende oder Studierende während einer laufenden Ausbildung den Wohnsitz in den Kanton Appenzell Ausserrhoden, so können sie für den Rest der Ausbildung einer ausserkantonalen Schule zugewiesen werden, sofern mindestens die Hälfte der Ausbildung absolviert ist. Ist kein anderes Gemeinwesen zahlungspflichtig, übernimmt der Kanton das Schulgeld.
Art. 35
Zuweisung an eine ausserkantonale Mittelschule 1 Sofern die Aufnahmevoraussetzungen der kantonalen oder der aufnehmenden Mittelschule erfüllt sind, können Lernende im Rahmen der Vereinbarungen mit anderen Kantonen an eine ausserkantonale Mittelschule zugewiesen werden, wenn a) der Schulweg an die kantonale Mittelschule nicht zumutbar ist oder b) die kantonale Mittelschule anerkannte Ausbildungsangebote nicht anbietet. 2 Zwecks Bildung von Klassen mit ausgeglichenen Beständen und einer angemessenen räumlichen Auslastung können Lernende einer ausserkantonalen Mittelschule zugewiesen oder an die kantonale Schule aufgenommen werden. Die Zuweisung setzt das Einverständnis der oder des Lernenden, der Inhaber der elterlichen Sorge sowie des Schulträgers der aufnehmenden Schule voraus. 3 Verlegen Lernende oder Studierende während einer laufenden Ausbildung den Wohnsitz in den Kanton Appenzell Ausserrhoden, so können sie für den Rest der Ausbildung einer ausserkantonalen Schule zugewiesen werden, sofern mindestens die Hälfte der Ausbildung absolviert ist. Ist kein anderes Gemeinwesen zahlungspflichtig, übernimmt der Kanton das Schulgeld.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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