Propose a change

G vom 17. Juli 1973 über die Ausübung der politischen Volksrechte in Landesangelegenheiten (Volksrechtegesetz, VRG)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 51 Prüfung der Stimmzettel

1) Für die Prüfung der Stimmzettel gilt als Grundsatz, dass die Stimmgebung als gültig zu betrachten ist, wenn über den Inhalt derselben keine begründeten Zweifel walten können. Die ungültigen Stimmzettel fallen bei der Berechnung des Wahlresultates ausser Betracht. Ergibt sich bei der Öffnung eines Kuverts bzw. bei der Entfaltung der Stimmzettel, dass mehrere Stimmzettel gleichzeitig abgegeben wurden, so sind alle ungültig, es sei denn, dass neben einem amtlichen Stimmzettel ein nicht amtlicher oder ein amtlicher Stimmzettel in mehreren Exemplaren unverändert oder in mehreren Exemplaren mit der gleichen Änderung versehen abgegeben wurde. 2) Enthält ein Wahlzettel weniger gültige Kandidatenstimmen, als Landtagsabgeordnete im entsprechenden Wahlkreis zu wählen sind, so gelten die fehlenden Stimmen als Zusatzstimmen für diejenige Wählergruppe, deren Bezeichnung auf dem Wahlzettel gedruckt ist. 3) Enthält ein Stimmzettel mehr Namen für Wahlkandidaten als Wahlen zu treffen sind, so sind die überzähligen Namen zu streichen, und zwar von unten nach oben und ohne Rücksicht darauf, ob sie geschrieben oder gedruckt sind. 4) Findet sich auf einem Stimmzettel der gleiche Name mehrmals vor, so wird er nur einmal gezählt. 5) Enthält ein Stimmzettel Kandidaten, die in keiner der eingereichten Wählerlisten aufscheinen, so sind dieselben zu streichen. 6) Die Streichung oder Änderung der Wählergruppenbezeichnung auf dem Stimmzettel ist nicht beachtlich.

Your change, as a redline

Art. 51 Prüfung der Stimmzettel

1) Für die Prüfung der Stimmzettel gilt als Grundsatz, dass die Stimmgebung als gültig zu betrachten ist, wenn über den Inhalt derselben keine begründeten Zweifel walten können. Die ungültigen Stimmzettel fallen bei der Berechnung des Wahlresultates ausser Betracht. Ergibt sich bei der Öffnung eines Kuverts bzw. bei der Entfaltung der Stimmzettel, dass mehrere Stimmzettel gleichzeitig abgegeben wurden, so sind alle ungültig, es sei denn, dass neben einem amtlichen Stimmzettel ein nicht amtlicher oder ein amtlicher Stimmzettel in mehreren Exemplaren unverändert oder in mehreren Exemplaren mit der gleichen Änderung versehen abgegeben wurde. 2) Enthält ein Wahlzettel weniger gültige Kandidatenstimmen, als Landtagsabgeordnete im entsprechenden Wahlkreis zu wählen sind, so gelten die fehlenden Stimmen als Zusatzstimmen für diejenige Wählergruppe, deren Bezeichnung auf dem Wahlzettel gedruckt ist. 3) Enthält ein Stimmzettel mehr Namen für Wahlkandidaten als Wahlen zu treffen sind, so sind die überzähligen Namen zu streichen, und zwar von unten nach oben und ohne Rücksicht darauf, ob sie geschrieben oder gedruckt sind. 4) Findet sich auf einem Stimmzettel der gleiche Name mehrmals vor, so wird er nur einmal gezählt. 5) Enthält ein Stimmzettel Kandidaten, die in keiner der eingereichten Wählerlisten aufscheinen, so sind dieselben zu streichen. 6) Die Streichung oder Änderung der Wählergruppenbezeichnung auf dem Stimmzettel ist nicht beachtlich.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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