Propose a change

G vom 17. Juli 1973 über die Ausübung der politischen Volksrechte in Landesangelegenheiten (Volksrechtegesetz, VRG)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 63 Rücktritt, Mandatsverlust usw.

1) Abgeordnete, die das Stimmrecht nachträglich verlieren oder den ordentlichen Wohnsitz (Art. 32 ff. PGR) während der Mandatsperiode in einen anderen Wahlkreis verlegen, gehen ihres Mandates verlustig. 2) Wird während der Amtsdauer durch Mandatsverlust, Rücktritt, Tod, Abberufung oder infolge anderweitiger dauernder Verhinderung in der Ausübung des Mandates ein Mandat frei, so ist für dasselbe vom Landtag derjenige für gewählt zu erklären, der bei der nämlichen Wahlliste, auf welcher der zu Ersetzende stand, unter den nicht gewählten Kandidaten am meisten Stimmen erhalten hat. 3) Bei gleicher Stimmenzahl ist der auf der Liste in der Reihenfolge früher genannte Wahlkandidat als gewählt zu erklären. 4) Sind auf der betreffenden Liste keine nicht gewählten Kandidaten mehr vorhanden, so hat die Regierung Ergänzungswahlen anzuordnen, auf welche die für die Landtagswahlen geltenden Vorschriften anzuwenden sind (Art. 53 der Verfassung). III. Abschnitt

Your change, as a redline

Art. 63 Rücktritt, Mandatsverlust usw.

1) Abgeordnete, die das Stimmrecht nachträglich verlieren oder den ordentlichen Wohnsitz (Art. 32 ff. PGR) während der Mandatsperiode in einen anderen Wahlkreis verlegen, gehen ihres Mandates verlustig. 2) Wird während der Amtsdauer durch Mandatsverlust, Rücktritt, Tod, Abberufung oder infolge anderweitiger dauernder Verhinderung in der Ausübung des Mandates ein Mandat frei, so ist für dasselbe vom Landtag derjenige für gewählt zu erklären, der bei der nämlichen Wahlliste, auf welcher der zu Ersetzende stand, unter den nicht gewählten Kandidaten am meisten Stimmen erhalten hat. 3) Bei gleicher Stimmenzahl ist der auf der Liste in der Reihenfolge früher genannte Wahlkandidat als gewählt zu erklären. 4) Sind auf der betreffenden Liste keine nicht gewählten Kandidaten mehr vorhanden, so hat die Regierung Ergänzungswahlen anzuordnen, auf welche die für die Landtagswahlen geltenden Vorschriften anzuwenden sind (Art. 53 der Verfassung). III. Abschnitt

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it