Notenaustausch vom 20. Dezember 1999 zwischen der Schweiz und Frankreich über die Errichtung nebeneinander liegender Grenzabfertigungsstellen bei Basel-Lysbüchel/Saint-Louis-route
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 2
Die Zone umfasst: einen von den Verwaltungen beider Staaten gemeinsam benützten Sektor, der gemäss Plan zwischen den Gebäuden des schweizerischen und des französischen Zolls wie folgt begrenzt ist: – im Westen durch eine Linie entlang der Fassade des schweizerischen Zollgebäudes (inkl. Rampe); – im Osten durch eine durchbrochene Linie entlang der Fassade des französischen Zollgebäudes (inkl. Treppe) und entlang des Eingangstores und der Umfassungsmauer des ehemaligen Zollhofs; – im Norden durch die im rechten Winkel von Osten nach Westen und über die blinkende Ampel der Verkehrsinsel verlaufende Linie; – im Süden durch die im rechten Winkel vom nördlichen Ende des Gebäude Elsässerstrasse Nr. 261/263 bis zur Mauer des ehemaligen Zollhofs, über den Grenzstein Nr. 5a verlaufende Linie; unter Ausschluss: – der Abfertigungskabinen unter dem zentralen Vordach, welche der ausschliesslichen Benützung der französischen und schweizerischen Bediensteten vorbehalten sind.
Art. 2
Die Zone umfasst: einen von den Verwaltungen beider Staaten gemeinsam benützten Sektor, der gemäss Plan zwischen den Gebäuden des schweizerischen und des französischen Zolls wie folgt begrenzt ist: – im Westen durch eine Linie entlang der Fassade des schweizerischen Zollgebäudes (inkl. Rampe); – im Osten durch eine durchbrochene Linie entlang der Fassade des französischen Zollgebäudes (inkl. Treppe) und entlang des Eingangstores und der Umfassungsmauer des ehemaligen Zollhofs; – im Norden durch die im rechten Winkel von Osten nach Westen und über die blinkende Ampel der Verkehrsinsel verlaufende Linie; – im Süden durch die im rechten Winkel vom nördlichen Ende des Gebäude Elsässerstrasse Nr. 261/263 bis zur Mauer des ehemaligen Zollhofs, über den Grenzstein Nr. 5a verlaufende Linie; unter Ausschluss: – der Abfertigungskabinen unter dem zentralen Vordach, welche der ausschliesslichen Benützung der französischen und schweizerischen Bediensteten vorbehalten sind.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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