Stipendienreglement
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 4
1 Darlehen sind in der Form eines schriftlichen Darlehensvertrags abzuschliessen. 1 Mit Revision vom 24.4.2024 (GRB Nr. 234, in Kraft seit 1.6.2024), in Anwendung von Art. 52 Abs. 3 Gemeindegesetz vom 16.3.1998 (GG; BSG 170.11) 2 SSG 101.1 Grundsatz Mittel des Stipendienfonds Ausbildungsbeiträge Darlehen 2 438.301 2 Sie sind während der Ausbildungszeit und den zwei darauf folgenden Jahren zinsfrei. Danach wird ein Zins geschuldet, der sich nach dem tiefsten Satz für variable Hypotheken der Berner Kantonalbank richtet. Ausbildungsabbruch wird dem Abschluss gleichgestellt. 3 Darlehen sind innert fünf Jahren nach Ausbildungsabschluss zurückzuzahlen. Nachher ist ein Verzugszins gemäss jeweiligem Ansatz für Forderungen aus öffentlichem Recht der Stadt Thun1 zu entrichten. 4 Bei unverschuldeter Notlage kann der Stiftungsrat die Rückzahlungsfrist erstrecken, auf den Zins verzichten oder die Rückzahlung teilweise oder ganz erlassen. 5 Mit dem Tod der Darlehensnehmerin oder des Darlehensnehmers entfällt die Rückzahlungspflicht.
Art. 4
1 Darlehen sind in der Form eines schriftlichen Darlehensvertrags abzuschliessen. 1 Mit Revision vom 24.4.2024 (GRB Nr. 234, in Kraft seit 1.6.2024), in Anwendung von Art. 52 Abs. 3 Gemeindegesetz vom 16.3.1998 (GG; BSG 170.11) 2 SSG 101.1 Grundsatz Mittel des Stipendienfonds Ausbildungsbeiträge Darlehen 2 438.301 2 Sie sind während der Ausbildungszeit und den zwei darauf folgenden Jahren zinsfrei. Danach wird ein Zins geschuldet, der sich nach dem tiefsten Satz für variable Hypotheken der Berner Kantonalbank richtet. Ausbildungsabbruch wird dem Abschluss gleichgestellt. 3 Darlehen sind innert fünf Jahren nach Ausbildungsabschluss zurückzuzahlen. Nachher ist ein Verzugszins gemäss jeweiligem Ansatz für Forderungen aus öffentlichem Recht der Stadt Thun1 zu entrichten. 4 Bei unverschuldeter Notlage kann der Stiftungsrat die Rückzahlungsfrist erstrecken, auf den Zins verzichten oder die Rückzahlung teilweise oder ganz erlassen. 5 Mit dem Tod der Darlehensnehmerin oder des Darlehensnehmers entfällt die Rückzahlungspflicht.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.