Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
As published
Art. 42 Für die Ehegatten
1) Wird eine Ehe für ungültig erklärt, so nehmen die Ehegatten den Namen wieder an, den sie vor dem Abschluss der Ehe getragen haben. Im übrigen gelten die Bestimmungen des Art. 66 sinngemäss.
2) Für die Regelung von Unterhaltsansprüchen nach der Ungültigerklärung einer Ehe sind die Bestimmungen der Art. 67 ff. sinngemäss heranzuziehen. Dabei ist für die Bemessung eines allfälligen Unterhaltes nach Billigkeit auch zu berücksichtigen, ob der Grund, der zur Ungültigerklärung der Ehe führte, einem Ehegatten beim Eingehen der Ehe bekannt war oder bekannt sein musste.
3) Für die vermögensrechtliche Auseinandersetzung der Ehegatten nach einer Ungültigerklärung der Ehe gelten, sofern in den Ehepakten keine entsprechende Vorsorge getroffen worden ist, die Bestimmungen der Art. 73 ff.
4) Für die Aufteilung der während der Ehe erworbenen Austrittsleistungen aus der beruflichen Vorsorge gelten die Bestimmungen der Art. 89b bis 89f.
5. Abschnitt
Your change, as a redline
Art. 42 Für die Ehegatten
1) Wird eine Ehe für ungültig erklärt, so nehmen die Ehegatten den Namen wieder an, den sie vor dem Abschluss der Ehe getragen haben. Im übrigen gelten die Bestimmungen des Art. 66 sinngemäss.
2) Für die Regelung von Unterhaltsansprüchen nach der Ungültigerklärung einer Ehe sind die Bestimmungen der Art. 67 ff. sinngemäss heranzuziehen. Dabei ist für die Bemessung eines allfälligen Unterhaltes nach Billigkeit auch zu berücksichtigen, ob der Grund, der zur Ungültigerklärung der Ehe führte, einem Ehegatten beim Eingehen der Ehe bekannt war oder bekannt sein musste.
3) Für die vermögensrechtliche Auseinandersetzung der Ehegatten nach einer Ungültigerklärung der Ehe gelten, sofern in den Ehepakten keine entsprechende Vorsorge getroffen worden ist, die Bestimmungen der Art. 73 ff.
4) Für die Aufteilung der während der Ehe erworbenen Austrittsleistungen aus der beruflichen Vorsorge gelten die Bestimmungen der Art. 89b bis 89f.
5. Abschnitt
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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