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Verordnung des Schweizerischen Heilmittelinstituts über die Anforderungen an die Zulassung von Arzneimitteln

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 4 Dokumentation über die pharmakologischen und toxikologischen Prüfungen

1 Die Dokumentation über die pharmakologischen und die toxikologischen Prüfungen muss belegen, dass die Untersuchungen am Tier oder, wo sinnvoll, an qualifizierten oder validierten Alternativmodellen: a. im Rahmen der Vorschriften und Empfehlungen durchgeführt worden sind, die für den Schutz der verwendeten Tiere und zur Gewährleistung einwandfreier Untersuchungsergebnisse massgebend sind; b. nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft geplant und durchgeführt worden sind. 2 Sie muss insbesondere Angaben und Unterlagen enthalten über: a. die Pharmakodynamik; b. die Pharmakokinetik; c. die Toxikologie; d. die Ökotoxizität. 3 Die Swissmedic kann zusätzliche Unterlagen und Auskünfte verlangen. Fassung gemäss Ziff. I der V des Institutsrats vom 7. Sept. 2018, in Kraft seit 1. Jan. 2019 (AS 2018 3621).

Your change, as a redline

Art. 4 Dokumentation über die pharmakologischen und toxikologischen Prüfungen

1 Die Dokumentation über die pharmakologischen und die toxikologischen Prüfungen muss belegen, dass die Untersuchungen am Tier oder, wo sinnvoll, an qualifizierten oder validierten Alternativmodellen: a. im Rahmen der Vorschriften und Empfehlungen durchgeführt worden sind, die für den Schutz der verwendeten Tiere und zur Gewährleistung einwandfreier Untersuchungsergebnisse massgebend sind; b. nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft geplant und durchgeführt worden sind. 2 Sie muss insbesondere Angaben und Unterlagen enthalten über: a. die Pharmakodynamik; b. die Pharmakokinetik; c. die Toxikologie; d. die Ökotoxizität. 3 Die Swissmedic kann zusätzliche Unterlagen und Auskünfte verlangen. Fassung gemäss Ziff. I der V des Institutsrats vom 7. Sept. 2018, in Kraft seit 1. Jan. 2019 (AS 2018 3621).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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