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Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Ungarn zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 3 Allgemeine Begriffsbestimmungen

1. Im Sinne dieses Abkommens, wenn der Zusammenhang nichts anderes erfordert: a) (i) bedeutet der Ausdruck «Ungarn» das Hoheitsgebiet von Ungarn in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht und seinen innerstaatlichen Rechtsvorschriften,(ii) bedeutet der Ausdruck «Schweiz» das Hoheitsgebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht und ihren innerstaatlichen Rechtsvorschriften; b) umfasst der Ausdruck «Person» eine natürliche Person, eine Gesellschaft und jede andere Personenvereinigung; c) bedeutet der Ausdruck «Gesellschaft» eine juristische Person oder einen Rechtsträger, der für die Besteuerung wie eine juristische Person behandelt wird; d) bedeuten die Ausdrücke «Unternehmen eines Vertragsstaats» und «Unternehmen des anderen Vertragsstaats», je nachdem, ein Unternehmen, das von einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person betrieben wird, oder ein Unternehmen, das von einer im anderen Vertragsstaat ansässigen Person betrieben wird; e) bedeutet der Ausdruck «internationaler Verkehr» jede Beförderung mit einem Schiff oder Luftfahrzeug, das von einem Unternehmen mit tatsächlicher Geschäftsleitung in einem Vertragsstaat betrieben wird, es sei denn, das Schiff oder Luftfahrzeug wird ausschliesslich zwischen Orten im anderen Vertragsstaat betrieben; f) bedeutet der Ausdruck «zuständige Behörde»:(i) in Ungarn: der für Steuerpolitik zuständige Minister oder sein bevollmächtigter Vertreter, (ii) in der Schweiz: der Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements oder sein bevollmächtigter Vertreter; g) bedeutet der Ausdruck «Staatsangehörige» hinsichtlich eines Vertragsstaats:(i) jede natürliche Person, die die Staatsangehörigkeit oder Staatsbürgerschaft eines Vertragsstaats besitzt, (ii) jede juristische Person, Personengesellschaft, Vereinigung oder sonstige Rechtsträger, der nach dem in einem Vertragsstaat geltenden Recht errichtet worden ist; h) bedeutet der Ausdruck «Vorsorgeeinrichtung» alle Pläne, Systeme, Fonds, Stiftungen, Trusts oder sonstige Regelungen eines Vertragsstaats:(i) an denen sich eine natürliche Person zur Sicherung von Ruhestandsleistungen beteiligt oder die der Erzielung von Einkünften zugunsten einer oder mehrerer solcher Einrichtungen dienen, und (ii) die den Vorschriften dieses Staats unterstehen und von den Steuern vom Einkommen in diesem Staat generell ausgenommen sind. 2. Bei der Anwendung des Abkommens durch einen Vertragsstaat hat, wenn der Zusammenhang nichts anderes erfordert, jeder im Abkommen nicht definierte Ausdruck die Bedeutung, die ihm im Anwendungszeitpunkt nach dem Recht dieses Staates über die Steuern zukommt, für die das Abkommen gilt, wobei die in der Steuergesetzgebung geltende Bedeutung derjenigen nach anderen Gesetzen des gleichen Staates vorgeht.

Your change, as a redline

Art. 3 Allgemeine Begriffsbestimmungen

1. Im Sinne dieses Abkommens, wenn der Zusammenhang nichts anderes erfordert: a) (i) bedeutet der Ausdruck «Ungarn» das Hoheitsgebiet von Ungarn in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht und seinen innerstaatlichen Rechtsvorschriften,(ii) bedeutet der Ausdruck «Schweiz» das Hoheitsgebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht und ihren innerstaatlichen Rechtsvorschriften; b) umfasst der Ausdruck «Person» eine natürliche Person, eine Gesellschaft und jede andere Personenvereinigung; c) bedeutet der Ausdruck «Gesellschaft» eine juristische Person oder einen Rechtsträger, der für die Besteuerung wie eine juristische Person behandelt wird; d) bedeuten die Ausdrücke «Unternehmen eines Vertragsstaats» und «Unternehmen des anderen Vertragsstaats», je nachdem, ein Unternehmen, das von einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person betrieben wird, oder ein Unternehmen, das von einer im anderen Vertragsstaat ansässigen Person betrieben wird; e) bedeutet der Ausdruck «internationaler Verkehr» jede Beförderung mit einem Schiff oder Luftfahrzeug, das von einem Unternehmen mit tatsächlicher Geschäftsleitung in einem Vertragsstaat betrieben wird, es sei denn, das Schiff oder Luftfahrzeug wird ausschliesslich zwischen Orten im anderen Vertragsstaat betrieben; f) bedeutet der Ausdruck «zuständige Behörde»:(i) in Ungarn: der für Steuerpolitik zuständige Minister oder sein bevollmächtigter Vertreter, (ii) in der Schweiz: der Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements oder sein bevollmächtigter Vertreter; g) bedeutet der Ausdruck «Staatsangehörige» hinsichtlich eines Vertragsstaats:(i) jede natürliche Person, die die Staatsangehörigkeit oder Staatsbürgerschaft eines Vertragsstaats besitzt, (ii) jede juristische Person, Personengesellschaft, Vereinigung oder sonstige Rechtsträger, der nach dem in einem Vertragsstaat geltenden Recht errichtet worden ist; h) bedeutet der Ausdruck «Vorsorgeeinrichtung» alle Pläne, Systeme, Fonds, Stiftungen, Trusts oder sonstige Regelungen eines Vertragsstaats:(i) an denen sich eine natürliche Person zur Sicherung von Ruhestandsleistungen beteiligt oder die der Erzielung von Einkünften zugunsten einer oder mehrerer solcher Einrichtungen dienen, und (ii) die den Vorschriften dieses Staats unterstehen und von den Steuern vom Einkommen in diesem Staat generell ausgenommen sind. 2. Bei der Anwendung des Abkommens durch einen Vertragsstaat hat, wenn der Zusammenhang nichts anderes erfordert, jeder im Abkommen nicht definierte Ausdruck die Bedeutung, die ihm im Anwendungszeitpunkt nach dem Recht dieses Staates über die Steuern zukommt, für die das Abkommen gilt, wobei die in der Steuergesetzgebung geltende Bedeutung derjenigen nach anderen Gesetzen des gleichen Staates vorgeht.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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