Propose a change

Vereinbarung vom 11. August 1989 zur Durchführung des Abkommens vom 7. April 1977 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Bundesrepublik Deutschland über Soziale Sicherheit

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 13

Familienbeihilfen werden beantragt: im Fürstentum Liechtenstein bei der Anstalt Liechtensteinische Familienausgleichskasse; in der Bundesrepublik Deutschland von Arbeitnehmern bei dem Arbeitsamt (Kindergeldkasse), in dessen Bezirk die Lohnstelle des Betriebes liegt, bei dem die Arbeitnehmer beschäftigt sind, von sonstigen Erwerbstätigen bei dem Arbeitsamt, in dessen Bezirk sie wohnen. Wohnt der Antragsteller nicht im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, so ist das Arbeitsamt zuständig, in dessen Bezirk er erwerbstätig ist; wird die Erwerbstätigkeit in den Bezirken mehrerer Arbeitsämter ausgeübt, so ist das Arbeitsamt Nürnberg zuständig. Ist der Antragsteller im öffentlichen Dienst beschäftigt, so ist die Stelle zuständig, der die Festsetzung des Arbeitsentgelts oder der Bezüge obliegt. Die zuständigen Behörden können andere Stellen als zuständig bezeichnen. Abschnitt IV

Your change, as a redline

Art. 13

Familienbeihilfen werden beantragt: im Fürstentum Liechtenstein bei der Anstalt Liechtensteinische Familienausgleichskasse; in der Bundesrepublik Deutschland von Arbeitnehmern bei dem Arbeitsamt (Kindergeldkasse), in dessen Bezirk die Lohnstelle des Betriebes liegt, bei dem die Arbeitnehmer beschäftigt sind, von sonstigen Erwerbstätigen bei dem Arbeitsamt, in dessen Bezirk sie wohnen. Wohnt der Antragsteller nicht im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, so ist das Arbeitsamt zuständig, in dessen Bezirk er erwerbstätig ist; wird die Erwerbstätigkeit in den Bezirken mehrerer Arbeitsämter ausgeübt, so ist das Arbeitsamt Nürnberg zuständig. Ist der Antragsteller im öffentlichen Dienst beschäftigt, so ist die Stelle zuständig, der die Festsetzung des Arbeitsentgelts oder der Bezüge obliegt. Die zuständigen Behörden können andere Stellen als zuständig bezeichnen. Abschnitt IV

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it