Reglement für das Museum zu Allerheiligen
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 3 II. Organisation
Stadtrat 1 Dem Stadtrat kommen insbesondere folgende Befugnisse und Aufgaben zu: 250.1 Museumsreglement 2 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Mai 2025) a) Festlegung der Strategie und langfristige Planung; b) Wahl der Direktorin oder des Direktors unter Beizug einer unabhängigen Findungskommission (Abs. 2); c) Wahl bzw. Anstellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in leitenden Funktionen auf Antrag des zuständigen Mitgliedes des Stadtrates auf Vorschlag der Direktorin bzw. des Direktors und unter Einbezug der Partnerorganisationen des jeweiligen Fachbereiches; d) Wahl der Museumskommission; e) Sicherstellung der musealen Kernaufgaben (Sammeln, Erhalten, Erschliessen und Vermitteln); f) Austausch und Ausleihe von Objekten von aussergewöhnlicher Bedeutung; g) Veräusserung von Objekten in städtischem Besitz im Interesse von Erwerbungen des Museums. 2 Zur Vorbereitung der Wahl der Direktorin oder des Direktors setzt der Stadtrat eine fünfköpfige Findungskommission unter dem Vorsitz des für das Museum zuständigen Stadtratmitgliedes ein. Der Kommission gehören Vertreterinnen und Vertreter der Museumskommission sowie unabhängige Fachpersonen an.
Art. 3 II. Organisation
Stadtrat 1 Dem Stadtrat kommen insbesondere folgende Befugnisse und Aufgaben zu: 250.1 Museumsreglement 2 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Mai 2025) a) Festlegung der Strategie und langfristige Planung; b) Wahl der Direktorin oder des Direktors unter Beizug einer unabhängigen Findungskommission (Abs. 2); c) Wahl bzw. Anstellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in leitenden Funktionen auf Antrag des zuständigen Mitgliedes des Stadtrates auf Vorschlag der Direktorin bzw. des Direktors und unter Einbezug der Partnerorganisationen des jeweiligen Fachbereiches; d) Wahl der Museumskommission; e) Sicherstellung der musealen Kernaufgaben (Sammeln, Erhalten, Erschliessen und Vermitteln); f) Austausch und Ausleihe von Objekten von aussergewöhnlicher Bedeutung; g) Veräusserung von Objekten in städtischem Besitz im Interesse von Erwerbungen des Museums. 2 Zur Vorbereitung der Wahl der Direktorin oder des Direktors setzt der Stadtrat eine fünfköpfige Findungskommission unter dem Vorsitz des für das Museum zuständigen Stadtratmitgliedes ein. Der Kommission gehören Vertreterinnen und Vertreter der Museumskommission sowie unabhängige Fachpersonen an.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.