Reglement für das Museum zu Allerheiligen
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 4
Museumskommission 1 Die Museumskommission berät Stadtrat und Museumsleitung in Fragen der Strategie und der langfristigen Planung. 2 Über die Museumskommission wird die Beteiligung der museumsnahen Vereine, Stiftungen und weiteren Institutionen (Partnerorganisationen) in Belangen sichergestellt, die das Museum als Ganzes betreffen. 3 Das für das Museum zuständige Mitglied des Stadtrates und die Direktorin bzw. der Direktor orientieren die Kommission regelmässig über die wichtigen Geschäfte und Projekte. 4 Die geplanten Schwerpunkte der Museumstätigkeit werden der Museumskommission jeweils frühzeitig zur Stellungnahme unterbreitet. 5 Die Museumskommission kann dem Stadtrat Anträge zu Museumsbelangen stellen. 6 Die Kommission versammelt sich jährlich mindestens einmal sowie zusätzlich nach den Erfordernissen des Geschäftsganges. Die von privaten Institutionen delegierten Mitglieder erhalten ein Sitzungsgeld, das gleich hoch ist, wie dasjenige der Mitglieder des Grossen Stadtrates. Bemühungen ausserhalb der Sitzungen werden in der Regel nicht vergütet. Museumsreglement 250.1
Art. 4
Museumskommission 1 Die Museumskommission berät Stadtrat und Museumsleitung in Fragen der Strategie und der langfristigen Planung. 2 Über die Museumskommission wird die Beteiligung der museumsnahen Vereine, Stiftungen und weiteren Institutionen (Partnerorganisationen) in Belangen sichergestellt, die das Museum als Ganzes betreffen. 3 Das für das Museum zuständige Mitglied des Stadtrates und die Direktorin bzw. der Direktor orientieren die Kommission regelmässig über die wichtigen Geschäfte und Projekte. 4 Die geplanten Schwerpunkte der Museumstätigkeit werden der Museumskommission jeweils frühzeitig zur Stellungnahme unterbreitet. 5 Die Museumskommission kann dem Stadtrat Anträge zu Museumsbelangen stellen. 6 Die Kommission versammelt sich jährlich mindestens einmal sowie zusätzlich nach den Erfordernissen des Geschäftsganges. Die von privaten Institutionen delegierten Mitglieder erhalten ein Sitzungsgeld, das gleich hoch ist, wie dasjenige der Mitglieder des Grossen Stadtrates. Bemühungen ausserhalb der Sitzungen werden in der Regel nicht vergütet. Museumsreglement 250.1
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.