Change 1 Article Choose an article Art. 1 Zwischenstaatliche Organisation Art. 2 Zweck der Organisation Art. 3 Einheitliche Rechtsvorschriften CIV und CIM Art. 4 Begriffsbestimmung «Übereinkommen» Art. 5 Organe Art. 6 Generalversammlung Art. 7 Verwaltungsausschuss Art. 8 Ausschüsse Art. 9 Zentralamt Art. 10 Listen der Linien Art. 11 Finanzen Art. 12 Zuständigkeit Art. 13 Schiedsvertrag. Gerichtskanzlei Art. 14 Schiedsrichter Art. 15 Verfahren. Kosten Art. 16 Verjährung. Vollstreckbarkeit Art. 17 Einziehung unbezahlter Forderungen zwischen Beförderungsuntemehmen Art. 18 Urteile. Arrest und Pfändung. Sicherheitsleistung Art. 19 Zuständigkeit Art. 20 Beschlüsse der Generalversammlung Art. 21 Beschlüsse der Ausschüsse Art. 22 Unterzeichnung, Ratifizierung, Annahme, Genehmigung des Übereinkommens Art. 23 Beitritt zum Übereinkommen Art. 24 Inkraftsetzung des Übereinkommens Art. 25 Kündigung des Übereinkommens Art. 26 Aufgaben der Depositarregierung Art. 27 Vorbehalte zum Übereinkommen Art. 28 Wortlaut des Übereinkommens Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art. 4 Art. 5 Art. 6 Art. 7 Art. 8 Art. 9 Art. 1 Anwendungsbereich Art. 2 Ausnahmen vom Anwendungsbereich Art. 3 Vorbehalt über die Haftung bei Tötung und Verletzung von Reisenden Art. 4 Beförderungspflicht Art. 5 Tarife. Sonderabmachungen Art. 6 Rechnungseinheit. Umrechnungs- und Annahmekurse für Währungen Art. 7 Zusatzbestimmungen Art. 8 Landesrecht Art. 9 Fahrpläne und Benutzung der Züge Art. 10 Ausschluss von der Beförderung. Bedingungsweise Zulassung Art. 11 Fahrausweise Art. 12 Berechtigung zur Fahrt. Reisender ohne gültigen Fahrausweis Art. 13 Fahrpreisermässigung für Kinder Art. 14 Benutzung der Plätze Art. 15 Mitnahme von Handgepäck und Tieren in die Personenwagen Art. 16 Versäumung des Anschlusses. Ausfall von Zügen Art. 17 Zugelassene Gegenstände Art. 18 Ausgeschlossene Gegenstände Art. 19 Abfertigung und Beförderung des Reisegepäcks Art. 20 Gepäckschein Art. 21 Zustand, Beschaffenheit, Verpackung und Kennzeichnung des Reisegepäcks Art. 22 Verantwortlichkeit des Reisenden. Nachprüfung. Zuschlag Art. 23 Auslieferung Art. 24 Erfüllung verwaltungsbehördlicher Vorschriften Art. 25 Erstattung und Nachzahlung Art. 26 Haftungsgrund Art. 27 Schadenersatz bei Tötung Art. 28 Schadenersatz bei Verletzung Art. 29 Ersatz anderer Schäden Art. 30 Form und Beschränkung des Schadenersatzes bei Tötung und Verletzung Art. 31 Beschränkung des Schadenersatzes bei Verlust oder Beschädigung von Sachen Art. 32 Verbot von Haftungsbeschränkungen Art. 33 Gemischte Beförderungen Art. 34 Haftungsgemeinschaft der Eisenbahnen Art. 35 Umfang der Haftung Art. 36 Beweislast Art. 37 Vermutung für den Verlust des Reisegepäcks Art. 38 Entschädigung bei Verlust Art. 39 Entschädigung bei Beschädigung Art. 40 Entschädigung bei verspäteter Auslieferung Art. 41 Kraftfahrzeuge Art. 42 Verlust des Rechts auf Haftungsbeschränkung Art. 43 Umrechnung und Verzinsung der Entschädigung Art. 44 Haftung bei einem nuklearen Ereignis Art. 45 Haftung der Eisenbahn für ihre Leute Art. 46 Sonstige Ansprüche Art. 47 Sonderbestimmungen Art. 48 Feststellung eines teilweisen Verlustes oder einer Beschädigung des Reisegepäcks Art. 49 Reklamationen Art. 50 Zur gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Eisenbahn berechtigte Personen Art. 51 Eisenbahnen, gegen die Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden können Art. 52 Zuständigkeit Art. 53 Erlöschen der Ansprüche aus der Haftung bei Tötung und Verletzung von Reisenden Art. 54 Erlöschen der Ansprüche aus dem Gepäckbeförderungsvertrag Art. 55 Verjährung der Ansprüche Art. 56 Abrechnung unter den Eisenbahnen Art. 57 Rückgriff bei Verlust oder Beschädigung Art. 58 Rückgriff bei verspäteter Auslieferung Art. 59 Rückgriffsverfahren Art. 60 Zuständigkeit beim Rückgriff Art. 61 Vereinbarungen über den Rückgriff Art. 62 Abweichungen Art. 1 Anwendungsbereich Art. 2 Ausnahmen vom Anwendungsbereich Art. 3 Beförderungspflicht Art. 4 Von der Beförderung ausgeschlossene Gegenstände Art. 5 Bedingungsweise zur Beförderung zugelassene Gegenstände Art. 6 Tarife. Sonderabmachungen Art. 7 Rechnungseinheit. Umrechnungs- und Annahmekurse für Währungen Art. 8 Besondere Bestimmungen für bestimmte Beförderungen Art. 9 Zusatzbestimmungen Art. 10 Landesrecht Art. 11 Abschluss des Frachtvertrages Art. 12 Frachtbrief Art. 13 Inhalt des Frachtbriefes Art. 14 Beförderungsweg und anzuwendende Tarife Art. 15 Zahlung der Kosten Art. 16 Interesse an der Lieferung Art. 17 Nachnahme und Barvorschuss Art. 18 Haftung für die Angaben im Frachtbrief Art. 19 Zustand, Verpackung und Kennzeichnung des Gutes Art. 20 Auflieferung und Verladung des Gutes Art. 21 Nachprüfung Art. 22 Feststellen der Masse und der Stückzahl Art. 23 Überschreitung der Lastgrenze Art. 24 Frachtzuschläge Art. 25 Papiere für die Erfüllung verwaltungsbehördlicher Vorschriften. Zollverschluss Art. 26 Erfüllung verwaltungsbehördlicher Vorschriften Art. 27 Lieferfristen Art. 28 Ablieferung Art. 29 Richtigstellung erhobener Kosten Art. 30 Abänderung durch den Absender Art. 31 Abänderung durch den Empfänger Art. 32 Ausführung der nachträglichen Verfügungen Art. 33 Beförderungshindernis Art. 34 Ablieferungshindernis Art. 35 Haftungsgemeinschaft der Eisenbahnen Art. 36 Umfang der Haftung Art. 37 Beweislast Art. 38 Vermutung bei Neuaufgabe Art. 39 Vermutung für den Verlust des Gutes Art. 40 Entschädigung bei Verlust Art. 41 Haftung bei Schwund Art. 42 Entschädigung bei Beschädigung Art. 43 Entschädigung bei Überschreitung der Lieferfrist Art. 44 Verlust des Rechts auf Haftungsbeschränkung Art. 45 Begrenzung der Entschädigung durch bestimmte Tarife Art. 46 Entschädigung bei Angabe des Interesses an der Lieferung Art. 47 Umrechnung und Verzinsung der Entschädigung Art. 48 Haftung im Eisenbahn-Seeverkehr Art. 49 Haftung bei einem nuklearen Ereignis Art. 50 Haftung der Eisenbahn für ihre Leute Art. 51 Sonstige Ansprüche Art. 52 Feststellung eines teilweisen Verlustes oder einer Beschädigung Art. 53 Reklamationen Art. 54 Zur gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Eisenbahn berechtigte Personen Art. 55 Eisenbahnen, gegen die Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden können Art. 56 Zuständigkeit Art. 57 Erlöschen der Ansprüche gegen die Eisenbahn Art. 58 Verjährung der Ansprüche Art. 59 Abrechnung unter den Eisenbahnen Art. 60 Rückgriff bei Verlust oder Beschädigung Art. 61 Rückgriff bei Überschreitung der Lieferfrist Art. 62 Rückgriffsverfahren Art. 63 Zuständigkeit beim Rückgriff Art. 64 Vereinbarungen über den Rückgriff Art. 65 Vorübergehende Abweichungen Art. 66 Abweichungen
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Art. 4 Begriffsbestimmung «Übereinkommen»
Im Folgenden umfasst der Ausdruck ‹Übereinkommen› das Übereinkommen selbst, das in Artikel 1 § 2 Absatz 2 genannte Protokoll, das Zusatzmandat für die Rechnungsprüfung und die in Artikel 3 §§ 1 und 4 genannten Anhänge A und B sowie deren Anlagen.
Fassung gemäss Art. I Ziff. 3 des Prot. vom 20. Dez. 1990, in Kraft getreten für die Schweiz am 1. Nov. 1996 (AS 1997 789 788; BBl 1995 I 339).
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Art. 4 Begriffsbestimmung «Übereinkommen»
Im Folgenden umfasst der Ausdruck ‹Übereinkommen› das Übereinkommen selbst, das in Artikel 1 § 2 Absatz 2 genannte Protokoll, das Zusatzmandat für die Rechnungsprüfung und die in Artikel 3 §§ 1 und 4 genannten Anhänge A und B sowie deren Anlagen.
Fassung gemäss Art. I Ziff. 3 des Prot. vom 20. Dez. 1990, in Kraft getreten für die Schweiz am 1. Nov. 1996 (AS 1997 789 788; BBl 1995 I 339).
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.