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Verordnung über das Verwaltungsgerichtsverfahren

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 6

F. Erledigung der Klage 1 Das Verwaltungsgericht entscheidet im Rahmen der Parteibegehren. Es würdigt die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse nach richterlichem Ermessen. Art. 7 * … 2. Versicherungsklage * Art. 7a * Anwendbare Bestimmungen 1 Für die Versicherungsklagen gelten die Art. 2, 3 und 4 dieser Verordnung sinngemäss. Art. 7b * Bindung an Parteibegehren 1 Das Verwaltungsgericht ist an die Begehren der Parteien nicht gebunden. Es kann zuungunsten des Klägers entscheiden, oder diesem mehr zusprechen, als er verlangt. Den Parteien ist jedoch vorher Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. 3. Verwaltungsgerichtsbeschwerde * Art. 8 * A. Zulässigkeit 1 Die Beschwerde an das Verwaltungsgericht ist nach Massgabe des Gesetzes über die Gerichtsorganisation zulässig. Art. 8a * Versicherungsstreitigkeiten 1 Das Verfahren in sozialversicherungsrechtlichen Streitigkeiten richtet sich unter Vorbehalt von Art. 61 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts3) nach den Bestimmungen über die Verwaltungsgerichtsbeschwerde in dieser Verordnung. Art. 8b * Beschwerdefrist 1 Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde ist innert 30 Tagen seit Zustellung des Entscheides schriftlich und begründet beim Verwaltungsgericht einzureichen.

Your change, as a redline

Art. 6

F. Erledigung der Klage 1 Das Verwaltungsgericht entscheidet im Rahmen der Parteibegehren. Es würdigt die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse nach richterlichem Ermessen. Art. 7 * … 2. Versicherungsklage * Art. 7a * Anwendbare Bestimmungen 1 Für die Versicherungsklagen gelten die Art. 2, 3 und 4 dieser Verordnung sinngemäss. Art. 7b * Bindung an Parteibegehren 1 Das Verwaltungsgericht ist an die Begehren der Parteien nicht gebunden. Es kann zuungunsten des Klägers entscheiden, oder diesem mehr zusprechen, als er verlangt. Den Parteien ist jedoch vorher Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. 3. Verwaltungsgerichtsbeschwerde * Art. 8 * A. Zulässigkeit 1 Die Beschwerde an das Verwaltungsgericht ist nach Massgabe des Gesetzes über die Gerichtsorganisation zulässig. Art. 8a * Versicherungsstreitigkeiten 1 Das Verfahren in sozialversicherungsrechtlichen Streitigkeiten richtet sich unter Vorbehalt von Art. 61 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts3) nach den Bestimmungen über die Verwaltungsgerichtsbeschwerde in dieser Verordnung. Art. 8b * Beschwerdefrist 1 Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde ist innert 30 Tagen seit Zustellung des Entscheides schriftlich und begründet beim Verwaltungsgericht einzureichen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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