Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 102
Zulässigkeit 1 Ein Entscheid einer unteren Verwaltungsbehörde kann grundsätzlich mit der Verwaltungsbeschwerde bei einer oberen Verwaltungsbehörde (vgl. Art. 103) angefochten werden. 2 Die Beschwerde ist unzulässig, sofern: a. der Weiterzug durch besondere gesetzliche Vorschrift ausgeschlossen ist; b. gegen den Entscheid zuerst eine Einsprache zulässig ist (Art. 81), oder c. * der Entscheid nach besonderer Vorschrift in Gesetz oder landrätlicher Verordnung bei einer unabhängigen Rekurskommission, beim Verwaltungsgericht oder unmittelbar mit einem ordentlichen Rechtsmittel bei einer Bundesbehörde angefochten werden kann.
Art. 102
Zulässigkeit 1 Ein Entscheid einer unteren Verwaltungsbehörde kann grundsätzlich mit der Verwaltungsbeschwerde bei einer oberen Verwaltungsbehörde (vgl. Art. 103) angefochten werden. 2 Die Beschwerde ist unzulässig, sofern: a. der Weiterzug durch besondere gesetzliche Vorschrift ausgeschlossen ist; b. gegen den Entscheid zuerst eine Einsprache zulässig ist (Art. 81), oder c. * der Entscheid nach besonderer Vorschrift in Gesetz oder landrätlicher Verordnung bei einer unabhängigen Rekurskommission, beim Verwaltungsgericht oder unmittelbar mit einem ordentlichen Rechtsmittel bei einer Bundesbehörde angefochten werden kann.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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