Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 130
Andere Zwangsmittel 1 Um Entscheide zu vollstrecken, die zu einem Handeln oder zu einem Dulden oder Unterlassen verpflichten, kann die zuständige Behörde folgende Massnahmen ergreifen: a. sie kann selbst oder durch einen beauftragten Dritten auf Kosten des Verpflichteten eine Ersatzvornahme treffen; b. sie kann gegen die Person des Verpflichteten oder gegen seine Sachen unmittelbaren Zwang einsetzen; c. sie kann in Fällen, in denen ein Gesetz es vorsieht, administrative Vorteile widerrufen oder administrative Nachteile oder Sanktionen anordnen; d. sie kann, soweit es ein Gesetz vorsieht, ein Zwangsgeld auferlegen; e. sie kann, soweit ein Gesetz eine Strafe vorsieht, eine Strafverfolgung durchführen lassen, oder f. sie kann eine Strafverfolgung durchführen lassen, wenn in einem Entscheid gemäss Artikel 292 Strafgesetzbuch eine Strafe wegen Ungehorsams angedroht wurde und wenn keine andere Strafbestimmung zutrifft. 2 Zur Vollstreckung kann wiederum eine Strafe wegen Ungehorsams nach Artikel 292 Strafgesetzbuch angedroht werden.
Art. 130
Andere Zwangsmittel 1 Um Entscheide zu vollstrecken, die zu einem Handeln oder zu einem Dulden oder Unterlassen verpflichten, kann die zuständige Behörde folgende Massnahmen ergreifen: a. sie kann selbst oder durch einen beauftragten Dritten auf Kosten des Verpflichteten eine Ersatzvornahme treffen; b. sie kann gegen die Person des Verpflichteten oder gegen seine Sachen unmittelbaren Zwang einsetzen; c. sie kann in Fällen, in denen ein Gesetz es vorsieht, administrative Vorteile widerrufen oder administrative Nachteile oder Sanktionen anordnen; d. sie kann, soweit es ein Gesetz vorsieht, ein Zwangsgeld auferlegen; e. sie kann, soweit ein Gesetz eine Strafe vorsieht, eine Strafverfolgung durchführen lassen, oder f. sie kann eine Strafverfolgung durchführen lassen, wenn in einem Entscheid gemäss Artikel 292 Strafgesetzbuch eine Strafe wegen Ungehorsams angedroht wurde und wenn keine andere Strafbestimmung zutrifft. 2 Zur Vollstreckung kann wiederum eine Strafe wegen Ungehorsams nach Artikel 292 Strafgesetzbuch angedroht werden.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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