Propose a change

Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 135

Kostenpflicht von Behörden 1 Der Kanton ist für seine Behörden nicht kostenpflichtig, es sei denn, besondere Umstände rechtfertigen dies. * 2 Gemeinden und weitere öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie Anstalten der Gemeinden sind gegenüber den kantonalen Behörden dann kostenpflichtig, wenn sie im Verfahren als Partei beteiligt und an der Angelegenheit wirtschaftlich interessiert sind. 3 Im Übrigen können die Rechtsmittelinstanzen den Gemeinden und anderen dem Kanton nachgeordneten Behörden amtliche Kosten auferlegen, wenn diesen grobe Verfahrensfehler oder offensichtliche Rechtsverletzungen unterlaufen sind. * Art. 135a * Kostenlose Verfahren 1 Kostenlos sind die Verfahren betreffend a. staatsrechtliche Streitigkeiten; b. Streitigkeiten aus öffentlich-rechtlichem Arbeitsverhältnis bis zu einem Streitwert von 30 000 Franken; c. * … d. Sozialhilfe und Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege und Rechtsvertretung; e. Erläuterung oder Berichtigung von Entscheiden. 2 Vorbehalten bleibt, dass ein solches Verfahren von der Partei mutwillig und missbräuchlich eingeleitet wurde oder dass eine Beweiserhebung einen ausserordentlichen Aufwand verursacht.

Your change, as a redline

Art. 135

Kostenpflicht von Behörden 1 Der Kanton ist für seine Behörden nicht kostenpflichtig, es sei denn, besondere Umstände rechtfertigen dies. * 2 Gemeinden und weitere öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie Anstalten der Gemeinden sind gegenüber den kantonalen Behörden dann kostenpflichtig, wenn sie im Verfahren als Partei beteiligt und an der Angelegenheit wirtschaftlich interessiert sind. 3 Im Übrigen können die Rechtsmittelinstanzen den Gemeinden und anderen dem Kanton nachgeordneten Behörden amtliche Kosten auferlegen, wenn diesen grobe Verfahrensfehler oder offensichtliche Rechtsverletzungen unterlaufen sind. * Art. 135a * Kostenlose Verfahren 1 Kostenlos sind die Verfahren betreffend a. staatsrechtliche Streitigkeiten; b. Streitigkeiten aus öffentlich-rechtlichem Arbeitsverhältnis bis zu einem Streitwert von 30 000 Franken; c. * … d. Sozialhilfe und Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege und Rechtsvertretung; e. Erläuterung oder Berichtigung von Entscheiden. 2 Vorbehalten bleibt, dass ein solches Verfahren von der Partei mutwillig und missbräuchlich eingeleitet wurde oder dass eine Beweiserhebung einen ausserordentlichen Aufwand verursacht.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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