V vom 14. Januar 2025 über elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (VKND)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
As published
Art. 11 Interoperabilität der Autoradiogeräte und für Verbraucher bestimmten Radio- und Digitalfernsehgeräte
1) Anbieter von Autoradiogeräten und für Verbraucher bestimmten Digitalfernsehgeräten haben die Interoperabilität nach Anhang XI der Richtlinie (EU) 2018/1972 sicherzustellen.
2) Anbieter digitaler Fernsehdienste haben sicherzustellen, dass:
a) die Digitalfernsehgeräte, die sie ihren Endnutzern zur Verfügung stellen, interoperabel sind, sodass diese Digitalfernsehgeräte soweit technisch machbar bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter digitaler Fernsehdienste weiterverwendet werden können;
b) die Endnutzer unbeschadet Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 2012/19/EU bei Ablauf ihres Vertrags das Digitalfernsehgerät kostenlos und einfach zurückgeben können, es sei denn, der Anbieter weist nach, dass es mit den Digitalfernsehdiensten anderer Anbieter, einschliesslich desjenigen, zu dem der Endnutzer gewechselt hat, vollständig interoperabel ist.
3) Bei Digitalfernsehgeräten, die harmonisierten Normen oder Teilen davon entsprechen, welche im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird die Konformität mit der Interoperabilitätsanforderung nach Abs. 2, die mit den betreffenden Normen oder Teilen davon übereinstimmt, angenommen.
Your change, as a redline
Art. 11 Interoperabilität der Autoradiogeräte und für Verbraucher bestimmten Radio- und Digitalfernsehgeräte
1) Anbieter von Autoradiogeräten und für Verbraucher bestimmten Digitalfernsehgeräten haben die Interoperabilität nach Anhang XI der Richtlinie (EU) 2018/1972 sicherzustellen.
2) Anbieter digitaler Fernsehdienste haben sicherzustellen, dass:
a) die Digitalfernsehgeräte, die sie ihren Endnutzern zur Verfügung stellen, interoperabel sind, sodass diese Digitalfernsehgeräte soweit technisch machbar bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter digitaler Fernsehdienste weiterverwendet werden können;
b) die Endnutzer unbeschadet Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 2012/19/EU bei Ablauf ihres Vertrags das Digitalfernsehgerät kostenlos und einfach zurückgeben können, es sei denn, der Anbieter weist nach, dass es mit den Digitalfernsehdiensten anderer Anbieter, einschliesslich desjenigen, zu dem der Endnutzer gewechselt hat, vollständig interoperabel ist.
3) Bei Digitalfernsehgeräten, die harmonisierten Normen oder Teilen davon entsprechen, welche im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird die Konformität mit der Interoperabilitätsanforderung nach Abs. 2, die mit den betreffenden Normen oder Teilen davon übereinstimmt, angenommen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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