Propose a change

V vom 14. Januar 2025 über elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (VKND)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 21 Anzeige der Rufnummer des Anrufers

1) Bei Sprachkommunikationsdiensten muss dem anrufenden Teilnehmer, ausser bei Notrufen, die Möglichkeit eingeräumt werden, die Anzeige seiner Rufnummer für jeden Anruf einzeln, selbständig und unentgeltlich zu unterdrücken. Dem Teilnehmer muss diese Möglichkeit anschlussbezogen zur Verfügung stehen. 2) Bei Sprachkommunikationsdiensten muss dem angerufenen Teilnehmer die Möglichkeit eingeräumt werden, die Anzeige eingehender Anrufe selbständig und unentgeltlich zu unterdrücken. Wird die Rufnummer bereits vor der Herstellung der Verbindung angezeigt, muss dem angerufenen Teilnehmer die Möglichkeit eingeräumt werden, eingehende Anrufe, bei denen die Rufnummernanzeige unterdrückt wurde, selbständig und unentgeltlich abzuweisen. 3) Anbieter von nummerngebundenen interpersonellen Kommunikationsdiensten haben Teilnehmern Mehrfrequenzwahlverfahren sowie die Anzeige der Rufnummer zur Verfügung zu stellen, soweit dies technisch durchführbar ist. 4) Abs. 1 bis 3 gelten auch für Anrufe in Staaten, die nicht Mitglied des EWR sind, sowie für Anrufe aus solchen Staaten.

Your change, as a redline

Art. 21 Anzeige der Rufnummer des Anrufers

1) Bei Sprachkommunikationsdiensten muss dem anrufenden Teilnehmer, ausser bei Notrufen, die Möglichkeit eingeräumt werden, die Anzeige seiner Rufnummer für jeden Anruf einzeln, selbständig und unentgeltlich zu unterdrücken. Dem Teilnehmer muss diese Möglichkeit anschlussbezogen zur Verfügung stehen. 2) Bei Sprachkommunikationsdiensten muss dem angerufenen Teilnehmer die Möglichkeit eingeräumt werden, die Anzeige eingehender Anrufe selbständig und unentgeltlich zu unterdrücken. Wird die Rufnummer bereits vor der Herstellung der Verbindung angezeigt, muss dem angerufenen Teilnehmer die Möglichkeit eingeräumt werden, eingehende Anrufe, bei denen die Rufnummernanzeige unterdrückt wurde, selbständig und unentgeltlich abzuweisen. 3) Anbieter von nummerngebundenen interpersonellen Kommunikationsdiensten haben Teilnehmern Mehrfrequenzwahlverfahren sowie die Anzeige der Rufnummer zur Verfügung zu stellen, soweit dies technisch durchführbar ist. 4) Abs. 1 bis 3 gelten auch für Anrufe in Staaten, die nicht Mitglied des EWR sind, sowie für Anrufe aus solchen Staaten.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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