Propose a change

V vom 14. Januar 2025 über elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (VKND)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 37 Verfügbarkeit

1) Die Regulierungsbehörde hat zumindest alle fünf Jahre zu prüfen, ob die Universaldienstleistungen nach Art. 36 vom Markt im Wettbewerb erbracht werden. Ist dies der Fall, sind allfällig bisher zur Erbringung der Universaldienstleistung Verpflichtete von dieser Verpflichtung zu entbinden. Soweit dies nicht der Fall ist, ist die betreffende Universaldienstleistung öffentlich auszuschreiben und mit Verfügung zu vergeben. Ziel der Ausschreibung ist es, jene Anbieter zu ermitteln, die die durch die Regulierungsbehörde spezifizierten Universaldienstleistungen am effizientesten und ohne die Notwendigkeit einer Finanzierung nach Art. 12 des Gesetzes erbringen können. 2) Eine Ausschreibung nach Abs. 1 kann entfallen, wenn vor dem Hintergrund einer effizienten Leistungserbringung des Universaldienstes lediglich ein Anbieter die betrieblichen Voraussetzungen für die Erbringung der Universaldienstleistung erfüllt. Eine Ausschreibung ist vorzeitig zu beenden, wenn innerhalb der Ausschreibungsfrist kein Angebot zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung gelegt worden ist. In diesen Fällen hat die Regulierungsbehörde den geeignetsten Anbieter dazu zu verpflichten, diese Leistung nach Massgabe der im Gesetz, in dieser Verordnung und in den Ausschreibungsbedingungen festgelegten Bedingungen zu erbringen. Es ist dabei darauf Bedacht zu nehmen, dass die anfallenden Nettokosten möglichst gering sind. 3) Die Ausschreibung erfolgt nach den Verfahrensvorschriften über das Öffentliche Auftragswesen unter Setzung einer angemessenen Bewerbungsfrist und Angabe des zu versorgenden Gebietes sowie der Art der zu erbringenden Leistung. 4) Die Regulierungsbehörde hat die ESA über jede Verpflichtung eines Anbieters zu Leistungen des Universaldienstes unverzüglich schriftlich zu informieren.

Your change, as a redline

Art. 37 Verfügbarkeit

1) Die Regulierungsbehörde hat zumindest alle fünf Jahre zu prüfen, ob die Universaldienstleistungen nach Art. 36 vom Markt im Wettbewerb erbracht werden. Ist dies der Fall, sind allfällig bisher zur Erbringung der Universaldienstleistung Verpflichtete von dieser Verpflichtung zu entbinden. Soweit dies nicht der Fall ist, ist die betreffende Universaldienstleistung öffentlich auszuschreiben und mit Verfügung zu vergeben. Ziel der Ausschreibung ist es, jene Anbieter zu ermitteln, die die durch die Regulierungsbehörde spezifizierten Universaldienstleistungen am effizientesten und ohne die Notwendigkeit einer Finanzierung nach Art. 12 des Gesetzes erbringen können. 2) Eine Ausschreibung nach Abs. 1 kann entfallen, wenn vor dem Hintergrund einer effizienten Leistungserbringung des Universaldienstes lediglich ein Anbieter die betrieblichen Voraussetzungen für die Erbringung der Universaldienstleistung erfüllt. Eine Ausschreibung ist vorzeitig zu beenden, wenn innerhalb der Ausschreibungsfrist kein Angebot zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung gelegt worden ist. In diesen Fällen hat die Regulierungsbehörde den geeignetsten Anbieter dazu zu verpflichten, diese Leistung nach Massgabe der im Gesetz, in dieser Verordnung und in den Ausschreibungsbedingungen festgelegten Bedingungen zu erbringen. Es ist dabei darauf Bedacht zu nehmen, dass die anfallenden Nettokosten möglichst gering sind. 3) Die Ausschreibung erfolgt nach den Verfahrensvorschriften über das Öffentliche Auftragswesen unter Setzung einer angemessenen Bewerbungsfrist und Angabe des zu versorgenden Gebietes sowie der Art der zu erbringenden Leistung. 4) Die Regulierungsbehörde hat die ESA über jede Verpflichtung eines Anbieters zu Leistungen des Universaldienstes unverzüglich schriftlich zu informieren.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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