Propose a change

V vom 14. Januar 2025 über elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (VKND)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 41 Auskunftsverlangen an Unternehmen

1) Die Regulierungsbehörde ist befugt, von Anbietern Informationen einzuverlangen über: a) künftige Netz- oder Dienstentwicklungen, die sich auf die Dienste auf Vorleistungsebene auswirken könnten, die sie Wettbewerbern zugänglich machen; sowie b) elektronische Kommunikationsnetze und zugehörige Einrichtungen, die auf lokaler Ebene aufgeschlüsselt und ausreichend detailliert sind, damit die geografische Erhebung und die Ausweisung von Gebieten nach Art. 43 vorgenommen werden können. 2) Sie veröffentlicht: a) die Informationen, die zu einem offenen, wettbewerbsorientierten Markt beitragen, unter Einhaltung der Vorschriften über den Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen sowie der Rechtsvorschriften zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen und zum Schutz personenbezogener Daten; sowie b) die Bedingungen für den Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen nach Bst. a, einschliesslich der Verfahren für dessen Gewährung.

Your change, as a redline

Art. 41 Auskunftsverlangen an Unternehmen

1) Die Regulierungsbehörde ist befugt, von Anbietern Informationen einzuverlangen über: a) künftige Netz- oder Dienstentwicklungen, die sich auf die Dienste auf Vorleistungsebene auswirken könnten, die sie Wettbewerbern zugänglich machen; sowie b) elektronische Kommunikationsnetze und zugehörige Einrichtungen, die auf lokaler Ebene aufgeschlüsselt und ausreichend detailliert sind, damit die geografische Erhebung und die Ausweisung von Gebieten nach Art. 43 vorgenommen werden können. 2) Sie veröffentlicht: a) die Informationen, die zu einem offenen, wettbewerbsorientierten Markt beitragen, unter Einhaltung der Vorschriften über den Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen sowie der Rechtsvorschriften zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen und zum Schutz personenbezogener Daten; sowie b) die Bedingungen für den Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen nach Bst. a, einschliesslich der Verfahren für dessen Gewährung.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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