Propose a change

V vom 14. Januar 2025 über elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (VKND)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 46 Änderung oder Aufhebung von besonderen Verpflichtungen

1) Gelangt die Regulierungsbehörde zu dem Schluss, dass die Merkmale eines relevanten Marktes die Auferlegung von Verpflichtungen nach dem Verfahren des Art. 25 des Gesetzes nicht rechtfertigen, oder falls die Bedingungen nach Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes nicht zutreffen, erlegt sie weder eine der besonderen Verpflichtungen nach Art. 25 Abs. 2 des Gesetzes auf, noch behält sie diese bei. 2) Die Regulierungsbehörde sorgt dafür, dass die Aufhebung der Verpflichtungen den davon betroffenen Parteien im Voraus mit einer angemessenen Frist angekündigt wird. Diese Frist wird in Abwägung dessen festgelegt, dass für einen nachhaltigen Übergang für die Berechtigten der Verpflichtungen und die Endnutzer gesorgt und die Auswahl für die Endnutzer sichergestellt werden muss und dass die Regulierung nicht länger andauert als notwendig. Bei der Festlegung einer Frist kann die Regulierungsbehörde besondere Bedingungen und Fristen im Zusammenhang mit bestehenden Zugangsvereinbarungen vorsehen. 3) Sind die Marktentwicklungen nicht bedeutend genug, um die Durchführung einer neuen Marktanalyse nach Art. 24 des Gesetzes notwendig zu machen, hat die Regulierungsbehörde unverzüglich die einem Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht auferlegten Verpflichtungen zu prüfen und ihre frühere Verfügung abzuändern, auch durch die Aufhebung von Verpflichtungen oder die Auferlegung neuer Verpflichtungen, um sicherzustellen, dass diese Verpflichtungen weiterhin die Bedingungen nach Art. 45 erfüllen. Derartige Änderungen dürfen nur nach den Konsultationen gemäss Art. 58 des Gesetzes sowie Art. 40 dieser Verordnung vorgeschrieben werden.

Your change, as a redline

Art. 46 Änderung oder Aufhebung von besonderen Verpflichtungen

1) Gelangt die Regulierungsbehörde zu dem Schluss, dass die Merkmale eines relevanten Marktes die Auferlegung von Verpflichtungen nach dem Verfahren des Art. 25 des Gesetzes nicht rechtfertigen, oder falls die Bedingungen nach Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes nicht zutreffen, erlegt sie weder eine der besonderen Verpflichtungen nach Art. 25 Abs. 2 des Gesetzes auf, noch behält sie diese bei. 2) Die Regulierungsbehörde sorgt dafür, dass die Aufhebung der Verpflichtungen den davon betroffenen Parteien im Voraus mit einer angemessenen Frist angekündigt wird. Diese Frist wird in Abwägung dessen festgelegt, dass für einen nachhaltigen Übergang für die Berechtigten der Verpflichtungen und die Endnutzer gesorgt und die Auswahl für die Endnutzer sichergestellt werden muss und dass die Regulierung nicht länger andauert als notwendig. Bei der Festlegung einer Frist kann die Regulierungsbehörde besondere Bedingungen und Fristen im Zusammenhang mit bestehenden Zugangsvereinbarungen vorsehen. 3) Sind die Marktentwicklungen nicht bedeutend genug, um die Durchführung einer neuen Marktanalyse nach Art. 24 des Gesetzes notwendig zu machen, hat die Regulierungsbehörde unverzüglich die einem Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht auferlegten Verpflichtungen zu prüfen und ihre frühere Verfügung abzuändern, auch durch die Aufhebung von Verpflichtungen oder die Auferlegung neuer Verpflichtungen, um sicherzustellen, dass diese Verpflichtungen weiterhin die Bedingungen nach Art. 45 erfüllen. Derartige Änderungen dürfen nur nach den Konsultationen gemäss Art. 58 des Gesetzes sowie Art. 40 dieser Verordnung vorgeschrieben werden.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it