V vom 14. Januar 2025 über elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (VKND)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
As published
Art. 71 Verfahren zur Genehmigungserteilung
1) Über die zentrale Informationsstelle sind alle relevanten Informationen zugänglich, welche die Bedingungen und Verfahren für die Erteilung von Genehmigungen im Sinne von Art. 2 Ziff. 10 der Richtlinie 2014/61/EU für Bauarbeiten betreffen, die zum Zweck des Aufbaus der Komponenten von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation notwendig sind, einschliesslich Informationen über die für solche Komponenten geltenden Ausnahmen.
2) Die Regulierungsbehörde hat die Genehmigungen innerhalb von vier Monaten nach Eingang eines vollständigen Antrags unbeschadet etwaiger anderer besonderer Fristen oder Verpflichtungen, die nach nationalem Recht oder EWR-Recht für die Zwecke einer ordnungsgemässen Verfahrensdurchführung für die Genehmigungserteilung oder etwaige Beschwerdeverfahren gelten, zu erteilen oder abzulehnen. Die Regulierungsbehörde kann vorsehen, dass diese Frist in ausreichend begründeten Fällen ausnahmsweise verlängert werden kann. Jede Fristverlängerung zur Erteilung oder Ablehnung der Genehmigung muss so kurz wie möglich sein. Ablehnungen müssen anhand objektiver, transparenter, nichtdiskriminierender und verhältnismässiger Kriterien hinreichend begründet werden.
Your change, as a redline
Art. 71 Verfahren zur Genehmigungserteilung
1) Über die zentrale Informationsstelle sind alle relevanten Informationen zugänglich, welche die Bedingungen und Verfahren für die Erteilung von Genehmigungen im Sinne von Art. 2 Ziff. 10 der Richtlinie 2014/61/EU für Bauarbeiten betreffen, die zum Zweck des Aufbaus der Komponenten von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation notwendig sind, einschliesslich Informationen über die für solche Komponenten geltenden Ausnahmen.
2) Die Regulierungsbehörde hat die Genehmigungen innerhalb von vier Monaten nach Eingang eines vollständigen Antrags unbeschadet etwaiger anderer besonderer Fristen oder Verpflichtungen, die nach nationalem Recht oder EWR-Recht für die Zwecke einer ordnungsgemässen Verfahrensdurchführung für die Genehmigungserteilung oder etwaige Beschwerdeverfahren gelten, zu erteilen oder abzulehnen. Die Regulierungsbehörde kann vorsehen, dass diese Frist in ausreichend begründeten Fällen ausnahmsweise verlängert werden kann. Jede Fristverlängerung zur Erteilung oder Ablehnung der Genehmigung muss so kurz wie möglich sein. Ablehnungen müssen anhand objektiver, transparenter, nichtdiskriminierender und verhältnismässiger Kriterien hinreichend begründet werden.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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