V vom 14. Januar 2025 über elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (VKND)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
As published
Art. 75 Grundsatz
1) Die Verarbeitung von Daten zum Zweck der Vermarktung von Kommunikationsdiensten oder der Bereitstellung von Diensten mit Zusatznutzen sowie sonstige Übermittlungen dürfen nur aufgrund einer vorherigen, jederzeit widerrufbaren ausdrücklichen Einwilligung der Betroffenen erfolgen. Diese Verwendung ist auf das erforderliche Mass und den zur Vermarktung erforderlichen Zeitraum zu beschränken. Anbieter dürfen die Bereitstellung ihrer Dienste nicht von einer solchen Einwilligung abhängig machen.
2) Anbieter sind verpflichtet, Teilnehmer oder Nutzer auf das Recht hinzuweisen, die Verarbeitung von Daten zu verweigern. Dies steht einer technischen Speicherung oder dem Zugang nicht entgegen, wenn der alleinige Zweck die Durchführung oder Erleichterung der Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz ist oder, soweit dies unbedingt erforderlich ist, um einen vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünschten Dienst zur Verfügung zu stellen. Der Teilnehmer ist auch über die Nutzungsmöglichkeiten aufgrund der in elektronischen Fassungen eingebetteten Suchfunktionen zu informieren. Diese Information hat in geeigneter Form, insbesondere im Rahmen Allgemeiner Geschäftsbedingungen und spätestens bei Beginn der vertraglichen Beziehung zu erfolgen.
Your change, as a redline
Art. 75 Grundsatz
1) Die Verarbeitung von Daten zum Zweck der Vermarktung von Kommunikationsdiensten oder der Bereitstellung von Diensten mit Zusatznutzen sowie sonstige Übermittlungen dürfen nur aufgrund einer vorherigen, jederzeit widerrufbaren ausdrücklichen Einwilligung der Betroffenen erfolgen. Diese Verwendung ist auf das erforderliche Mass und den zur Vermarktung erforderlichen Zeitraum zu beschränken. Anbieter dürfen die Bereitstellung ihrer Dienste nicht von einer solchen Einwilligung abhängig machen.
2) Anbieter sind verpflichtet, Teilnehmer oder Nutzer auf das Recht hinzuweisen, die Verarbeitung von Daten zu verweigern. Dies steht einer technischen Speicherung oder dem Zugang nicht entgegen, wenn der alleinige Zweck die Durchführung oder Erleichterung der Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz ist oder, soweit dies unbedingt erforderlich ist, um einen vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünschten Dienst zur Verfügung zu stellen. Der Teilnehmer ist auch über die Nutzungsmöglichkeiten aufgrund der in elektronischen Fassungen eingebetteten Suchfunktionen zu informieren. Diese Information hat in geeigneter Form, insbesondere im Rahmen Allgemeiner Geschäftsbedingungen und spätestens bei Beginn der vertraglichen Beziehung zu erfolgen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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