Propose a change

Verordnung des BAV über das Schiffspersonal auf dem Hochrhein

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 10 Zusammensetzung und Aufgaben der Prüfungskommission

1 Die Schweizerischen Rheinhäfen bilden für die Abnahme der Prüfungen für den Erwerb der besonderen Berechtigung für die Stadtstrecke Basel eine Prüfungskommission, die aus den folgenden Personen besteht: a. einem oder einer Vorsitzenden; er oder sie muss den Schweizerischen Rheinhäfen angehören; b. mindestens einem Beisitzer oder einer Beisitzerin mit ausreichender Sachkenntnis. 2 Mindestens ein Mitglied der Prüfungskommission muss im Besitz der besonderen Berechtigung für die Stadtstrecke Basel sein. 3 Die Mitglieder der Prüfungskommission können während schriftlicher oder computergestützter Prüfungen durch eine oder mehrere qualifizierte Aufsichtspersonen ersetzt werden. 4 Die Prüfungskommission beurteilt die Befähigung des Kandidaten oder der Kandidatin während der Prüfung. 5 Sie teilt dem Kandidaten oder der Kandidatin bei Nichtbestehen der Prüfung die Gründe dafür mit. 6 Sie kann die erneute Teilnahme an der Prüfung mit Auflagen verbinden oder an Bedingungen knüpfen oder entscheiden, dass nur gewisse Teile der Prüfung wiederholt werden müssen.

Your change, as a redline

Art. 10 Zusammensetzung und Aufgaben der Prüfungskommission

1 Die Schweizerischen Rheinhäfen bilden für die Abnahme der Prüfungen für den Erwerb der besonderen Berechtigung für die Stadtstrecke Basel eine Prüfungskommission, die aus den folgenden Personen besteht: a. einem oder einer Vorsitzenden; er oder sie muss den Schweizerischen Rheinhäfen angehören; b. mindestens einem Beisitzer oder einer Beisitzerin mit ausreichender Sachkenntnis. 2 Mindestens ein Mitglied der Prüfungskommission muss im Besitz der besonderen Berechtigung für die Stadtstrecke Basel sein. 3 Die Mitglieder der Prüfungskommission können während schriftlicher oder computergestützter Prüfungen durch eine oder mehrere qualifizierte Aufsichtspersonen ersetzt werden. 4 Die Prüfungskommission beurteilt die Befähigung des Kandidaten oder der Kandidatin während der Prüfung. 5 Sie teilt dem Kandidaten oder der Kandidatin bei Nichtbestehen der Prüfung die Gründe dafür mit. 6 Sie kann die erneute Teilnahme an der Prüfung mit Auflagen verbinden oder an Bedingungen knüpfen oder entscheiden, dass nur gewisse Teile der Prüfung wiederholt werden müssen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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