Verordnung des BAV über das Schiffspersonal auf dem Hochrhein
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 3 Begriffsbestimmungen
In dieser Verordnung gelten als: 1. «Fahrzeug» ein Binnenschiff, ein Seeschiff oder ein schwimmendes Gerät nach § 1.01 und § 1.02 der Rheinschiffspersonalverordnung; 2. «Rheinpatent» ein Befähigungszeugnis als Schiffsführer oder Schiffsführerin nach § 12.01 der Rheinschiffspersonalverordnung; 3. «Unionsbefähigungszeugnis als Schiffsführer» ein Befähigungszeugnis als Schiffsführer oder Schiffsführerin, das nach der Richtlinie (EU) 2017/2397 ausgestellt wurde; 4. «Binnenwasserstrassenabschnitt mit besonderem Risiko» ein Binnenwasserstrassenabschnitt mit einem Sicherheitsrisiko aufgrund besonderer Schifffahrtsbedingungen nach § 13.03 Abs. 2 der Rheinschiffspersonalverordnung; 5. «besondere Berechtigung» eine besondere Berechtigung für das Befahren einer Wasserstrasse, die als Binnenwasserstrassenabschnitt mit besonderem Risiko ausgewiesen wurde. Siehe Fussnote zu Art. 1 Abs. 1. Richtlinie (EU) 2017/2397 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2017 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt und zur Aufhebung der Richtlinien 91/672/EWG und 96/50/EG des Rates, ABl. L 345 vom 27.12.2017, S. 53; zuletzt geändert durch Delegierte Verordnung (EU) 2022/184, ABl. L 30 vom 11.2.2022, S. 3.
Art. 3 Begriffsbestimmungen
In dieser Verordnung gelten als: 1. «Fahrzeug» ein Binnenschiff, ein Seeschiff oder ein schwimmendes Gerät nach § 1.01 und § 1.02 der Rheinschiffspersonalverordnung; 2. «Rheinpatent» ein Befähigungszeugnis als Schiffsführer oder Schiffsführerin nach § 12.01 der Rheinschiffspersonalverordnung; 3. «Unionsbefähigungszeugnis als Schiffsführer» ein Befähigungszeugnis als Schiffsführer oder Schiffsführerin, das nach der Richtlinie (EU) 2017/2397 ausgestellt wurde; 4. «Binnenwasserstrassenabschnitt mit besonderem Risiko» ein Binnenwasserstrassenabschnitt mit einem Sicherheitsrisiko aufgrund besonderer Schifffahrtsbedingungen nach § 13.03 Abs. 2 der Rheinschiffspersonalverordnung; 5. «besondere Berechtigung» eine besondere Berechtigung für das Befahren einer Wasserstrasse, die als Binnenwasserstrassenabschnitt mit besonderem Risiko ausgewiesen wurde. Siehe Fussnote zu Art. 1 Abs. 1. Richtlinie (EU) 2017/2397 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2017 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt und zur Aufhebung der Richtlinien 91/672/EWG und 96/50/EG des Rates, ABl. L 345 vom 27.12.2017, S. 53; zuletzt geändert durch Delegierte Verordnung (EU) 2022/184, ABl. L 30 vom 11.2.2022, S. 3.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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