Interkantonale Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten in der beruflichen Grundbildung
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Change 1
Art. 14
Fürstentum Liechtenstein 1 Dieser Vereinbarung kann das Fürstentum Liechtenstein auf der Grundlage seiner eigenen Gesetzgebung beitreten. Ihm stehen alle Rechte und Pflichten eines Vereinbarungskantons zu. A1. Anhang 1: Angebote und Tarife / Stichdatum2) Art. A1-1 Angebote und Tarife Angebotsbereich Umfang Hinweise Tarif3) pro Schuljahr (Vorschlag) Brückenangebote Schulischer Anteil 1- 2.5 Tage pro Woche 6'000 Brückenangebote Schulischer Anteil 3-5 Tage pro Woche 12'000 Berufsfachschule Einzeljahreslektion4) 1–7 Jahreslektionen 400 pro Jahreslektion 2) Bei Abschluss der Vereinbarung gültige Fassung. Die aktuelle Fassung des Anhangs ist unter http://www.edk.ch/dyn/14354.php abrufbar oder kann beim Erziehungsdepartement, Departementssekretariat, Hauptgasse 51, 9050 Appenzell, eingesehen werden. 3) Die Basis für die Beiträge bilden die Ergebnisse der Erhebung des BBT für das Jahr 2004. Allerdings sind die vorliegenden Daten noch ungenügend differenziert und auf der Seite des Bundesamts für Statistik fehlen ebenfalls verlässliche Angaben betr. Vollzeit- und Teilzeit-Absolventen. 4) Beim Besuch von weniger als 8 Lektionen pro Woche kommt der Einzellektionentarif zur Anwendung. Kanton Appenzell Innerrhoden 416.910 Angebotsbereich Umfang Hinweise Tarif) pro Schuljahr (Vorschlag) Berufsfachschule Teilzeit5) Duale Lehre (1-2 Tage), mit oder ohne lehrbeglei-tende Berufsmaturität3 6'000 Berufsfachschule Vollzeit Lehrwerkstätten, HMS, Basislehrjahr (inkl. üK) 12'000 Berufsmaturität nach der Lehre Vollzeit 1 Jahr6) 12'000 Berufsmaturität nach der Lehre berufsbegleitend, 2 Jahre7) 6'000 überbetriebliche Kurse (üK) Lektionenpauschale Klärung durch SBBK (Art. 6) Interkantonale Fachkurse (IFK) Klärung durch SBBK (Art. 6) Qualifikationsverfahren Klärung durch SBBK (Art. 6) Nachholbildung Klärung durch SBBK (Art. 6) Individuelle Begleitung zweijährige Grundbildung Klärung durch SBBK (Art. 6) 2 In diesen Beiträgen ist ein pauschaler Infrastrukturaufwand in der Höhe von 10% der Nettobetriebs-kosten enthalten (gemäss Artikel 5 Absatz 2 litera b). Art. A1-2 Stichdatum 1 Stichdatum für die Ermittlung der Schülerzahl ist der 15. November. 5) In Fällen, in denen der berufliche und der allgemeinbildende Unterricht an zwei ver - schiedenen ausserkantonalen Orten stattfindet, ist maximal der ordentliche Tarif fällig. Die Aufteilung wird zwischen den beteiligten Kantonen geregelt. 6) Andere Formen: Beitrag je nach Dauer (Gesamtbeitrag über die ganze Dauer 12'000). 7) Andere Formen: Beitrag je nach Dauer (Gesamtbeitrag über die ganze Dauer 12'000). 416.910 Kanton Appenzell Innerrhoden Änderungstabelle – Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung cGS Publikation 22.06.2006 01.08.2007 Erlass Erstfassung - Kanton Appenzell Innerrhoden 416.910 Änderungstabelle – Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung cGS Publikation Erlass 22.06.2006 01.08.2007 Erstfassung -
Art. 14
Fürstentum Liechtenstein 1 Dieser Vereinbarung kann das Fürstentum Liechtenstein auf der Grundlage seiner eigenen Gesetzgebung beitreten. Ihm stehen alle Rechte und Pflichten eines Vereinbarungskantons zu. A1. Anhang 1: Angebote und Tarife / Stichdatum2) Art. A1-1 Angebote und Tarife Angebotsbereich Umfang Hinweise Tarif3) pro Schuljahr (Vorschlag) Brückenangebote Schulischer Anteil 1- 2.5 Tage pro Woche 6'000 Brückenangebote Schulischer Anteil 3-5 Tage pro Woche 12'000 Berufsfachschule Einzeljahreslektion4) 1–7 Jahreslektionen 400 pro Jahreslektion 2) Bei Abschluss der Vereinbarung gültige Fassung. Die aktuelle Fassung des Anhangs ist unter http://www.edk.ch/dyn/14354.php abrufbar oder kann beim Erziehungsdepartement, Departementssekretariat, Hauptgasse 51, 9050 Appenzell, eingesehen werden. 3) Die Basis für die Beiträge bilden die Ergebnisse der Erhebung des BBT für das Jahr 2004. Allerdings sind die vorliegenden Daten noch ungenügend differenziert und auf der Seite des Bundesamts für Statistik fehlen ebenfalls verlässliche Angaben betr. Vollzeit- und Teilzeit-Absolventen. 4) Beim Besuch von weniger als 8 Lektionen pro Woche kommt der Einzellektionentarif zur Anwendung. Kanton Appenzell Innerrhoden 416.910 Angebotsbereich Umfang Hinweise Tarif) pro Schuljahr (Vorschlag) Berufsfachschule Teilzeit5) Duale Lehre (1-2 Tage), mit oder ohne lehrbeglei-tende Berufsmaturität3 6'000 Berufsfachschule Vollzeit Lehrwerkstätten, HMS, Basislehrjahr (inkl. üK) 12'000 Berufsmaturität nach der Lehre Vollzeit 1 Jahr6) 12'000 Berufsmaturität nach der Lehre berufsbegleitend, 2 Jahre7) 6'000 überbetriebliche Kurse (üK) Lektionenpauschale Klärung durch SBBK (Art. 6) Interkantonale Fachkurse (IFK) Klärung durch SBBK (Art. 6) Qualifikationsverfahren Klärung durch SBBK (Art. 6) Nachholbildung Klärung durch SBBK (Art. 6) Individuelle Begleitung zweijährige Grundbildung Klärung durch SBBK (Art. 6) 2 In diesen Beiträgen ist ein pauschaler Infrastrukturaufwand in der Höhe von 10% der Nettobetriebs-kosten enthalten (gemäss Artikel 5 Absatz 2 litera b). Art. A1-2 Stichdatum 1 Stichdatum für die Ermittlung der Schülerzahl ist der 15. November. 5) In Fällen, in denen der berufliche und der allgemeinbildende Unterricht an zwei ver - schiedenen ausserkantonalen Orten stattfindet, ist maximal der ordentliche Tarif fällig. Die Aufteilung wird zwischen den beteiligten Kantonen geregelt. 6) Andere Formen: Beitrag je nach Dauer (Gesamtbeitrag über die ganze Dauer 12'000). 7) Andere Formen: Beitrag je nach Dauer (Gesamtbeitrag über die ganze Dauer 12'000). 416.910 Kanton Appenzell Innerrhoden Änderungstabelle – Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung cGS Publikation 22.06.2006 01.08.2007 Erlass Erstfassung - Kanton Appenzell Innerrhoden 416.910 Änderungstabelle – Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung cGS Publikation Erlass 22.06.2006 01.08.2007 Erstfassung -
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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