Schulgesetz
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 2 * vgl. Änderungstabelle am Schluss des Erlasses
Aufgaben der Schulen 1 Die Schulen unterstützen die Inhaber1) der elterlichen Sorge in der Erziehung des Kindes zu einem selbstständigen, lebensbejahenden und gemeinschaftsfähigen Menschen. Sie werden nach christlichen Grundsätzen geführt. 2 Sie fördern die harmonische Entwicklung der körperlichen, seelischen und geistigen Kräfte des Schülers. Sie vermitteln die grundlegenden Kenntnisse und Fertigkeiten, öffnen den Zugang zu den verschiedenen Bereichen der Kultur und leiten zu selbstständigem Denken und Handeln an. 3 Sie erziehen den Schüler nach den Grundsätzen von Demokratie, Freiheit und sozialer Gerechtigkeit im Rahmen des Rechtsstaates zu einem verantwortungsbewussten und toleranten Menschen und Bürger. 4 Schulbehörden, Lehrkräfte und Inhaber der elterlichen Sorge arbeiten im Interesse des Kindes zusammen, um die Aufgaben der Schule zu erfüllen. II. Öffentliche Schulen II.A. Träger der öffentlichen Schulen Art. 3 * Schulgemeinden 1 Das gesamte Kantonsgebiet wird in Schulgemeinden eingeteilt. Art. 3a * Aufnahme einer Schulgemeinde durch Bezirk 1 Hat ein Bezirk eine Schulgemeinde aufgenommen, übernimmt er gleichzeitig mit allen Rechten und Pflichten die Stellung einer Schulgemeinde. Im Weiteren gilt: a) Träger der Rechte und Pflichten der Schulräte ist der Bezirksrat, wobei für die Führung der Schule eine Schulkommission eingesetzt werden kann. b) Für Abstimmungen, Wahlen und Gemeindeversammlungen sowie für das Verfahren zum Erlass und zur Änderung von Reglementen gilt das Recht für Bezirke. 1) Die Verwendung der männlichen Bezeichnungen gilt sinngemäss für beide Geschlechter. c) Als Grundlage für die Festlegung von Beiträgen, insbesondere für die Steuerkraftberechnung der Schulgemeinden, werden die für den Bezirk massgebenden Daten verwendet. Vorbehalten bleiben abweichende Regelungen für besondere Fälle gemäss Verordnung. Art. 4 * Schulträger 1 Die Schulgemeinden führen den Kindergarten und die Primarschule. 2 Die Sekundarschule und die Realschule werden im inneren Landesteil von der Schulgemeinde Appenzell geführt, im äusseren Landesteil von der für die dortige Primarschule zuständigen Körperschaft. In Oberegg kann anstelle der Sekundar- und der Realschule eine integrierte Oberstufe geführt werden. * 3 Für den inneren Landesteil führt die Schulgemeinde Appenzell die Vorschulklassen, die Einführungsklassen und die Kleinklassen. In Oberegg kann anstelle dieser Klassen die integrative Schulungsform für alle Schulstufen angewandt werden. * 4 Die Schulgemeinden den inneren Landesteils beteiligen sich an den Kosten der von der Schulgemeinde Appenzell für den inneren Landesteil geführten Schulen und Klassen gemäss den vom Grossen Rat festzulegenden Grundsätzen. 5 Über die allfällige Trägerschaft der fakultativen zehnten Klassen entscheidet der Grosse Rat.
Art. 2 * vgl. Änderungstabelle am Schluss des Erlasses
Aufgaben der Schulen 1 Die Schulen unterstützen die Inhaber1) der elterlichen Sorge in der Erziehung des Kindes zu einem selbstständigen, lebensbejahenden und gemeinschaftsfähigen Menschen. Sie werden nach christlichen Grundsätzen geführt. 2 Sie fördern die harmonische Entwicklung der körperlichen, seelischen und geistigen Kräfte des Schülers. Sie vermitteln die grundlegenden Kenntnisse und Fertigkeiten, öffnen den Zugang zu den verschiedenen Bereichen der Kultur und leiten zu selbstständigem Denken und Handeln an. 3 Sie erziehen den Schüler nach den Grundsätzen von Demokratie, Freiheit und sozialer Gerechtigkeit im Rahmen des Rechtsstaates zu einem verantwortungsbewussten und toleranten Menschen und Bürger. 4 Schulbehörden, Lehrkräfte und Inhaber der elterlichen Sorge arbeiten im Interesse des Kindes zusammen, um die Aufgaben der Schule zu erfüllen. II. Öffentliche Schulen II.A. Träger der öffentlichen Schulen Art. 3 * Schulgemeinden 1 Das gesamte Kantonsgebiet wird in Schulgemeinden eingeteilt. Art. 3a * Aufnahme einer Schulgemeinde durch Bezirk 1 Hat ein Bezirk eine Schulgemeinde aufgenommen, übernimmt er gleichzeitig mit allen Rechten und Pflichten die Stellung einer Schulgemeinde. Im Weiteren gilt: a) Träger der Rechte und Pflichten der Schulräte ist der Bezirksrat, wobei für die Führung der Schule eine Schulkommission eingesetzt werden kann. b) Für Abstimmungen, Wahlen und Gemeindeversammlungen sowie für das Verfahren zum Erlass und zur Änderung von Reglementen gilt das Recht für Bezirke. 1) Die Verwendung der männlichen Bezeichnungen gilt sinngemäss für beide Geschlechter. c) Als Grundlage für die Festlegung von Beiträgen, insbesondere für die Steuerkraftberechnung der Schulgemeinden, werden die für den Bezirk massgebenden Daten verwendet. Vorbehalten bleiben abweichende Regelungen für besondere Fälle gemäss Verordnung. Art. 4 * Schulträger 1 Die Schulgemeinden führen den Kindergarten und die Primarschule. 2 Die Sekundarschule und die Realschule werden im inneren Landesteil von der Schulgemeinde Appenzell geführt, im äusseren Landesteil von der für die dortige Primarschule zuständigen Körperschaft. In Oberegg kann anstelle der Sekundar- und der Realschule eine integrierte Oberstufe geführt werden. * 3 Für den inneren Landesteil führt die Schulgemeinde Appenzell die Vorschulklassen, die Einführungsklassen und die Kleinklassen. In Oberegg kann anstelle dieser Klassen die integrative Schulungsform für alle Schulstufen angewandt werden. * 4 Die Schulgemeinden den inneren Landesteils beteiligen sich an den Kosten der von der Schulgemeinde Appenzell für den inneren Landesteil geführten Schulen und Klassen gemäss den vom Grossen Rat festzulegenden Grundsätzen. 5 Über die allfällige Trägerschaft der fakultativen zehnten Klassen entscheidet der Grosse Rat.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file it