Schulgesetz
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 37
Übertritt in den Ruhestand 1 Die Lehrkraft tritt auf Ende des Semesters in den Ruhestand, in dem sie nach den Bestimmungen der kantonalen Personalverordnung das Rücktrittsalter erreicht. 2 Der Schulrat kann die Lehrkraft zu Beginn dieses Semesters von der Unterrichtspflicht befreien und ihr eine andere Arbeit im Schulbereich zuweisen. In diesem Falle tritt die Lehrkraft auf Ende des Monats in den Ruhestand, in welchem sie das nach Abs. 1 dieses Artikels pensionsberechtigte Alter erreicht. * 3 Der Schulrat kann auf entsprechendes Gesuch einer Lehrkraft die Fortführung des Anstellungsverhältnisses bis zum Erreichen des AHV-Rentenalters gestatten. Verweigert der Schulrat die Verlängerung, wird die AHV-Ersatzrente gemäss den Statuten der kantonalen Versicherungskasse durch die Schulgemeinde finanziert. * 4 Eine allfällige Altersentlastung wird durch den Grossen Rat geregelt.
Art. 37
Übertritt in den Ruhestand 1 Die Lehrkraft tritt auf Ende des Semesters in den Ruhestand, in dem sie nach den Bestimmungen der kantonalen Personalverordnung das Rücktrittsalter erreicht. 2 Der Schulrat kann die Lehrkraft zu Beginn dieses Semesters von der Unterrichtspflicht befreien und ihr eine andere Arbeit im Schulbereich zuweisen. In diesem Falle tritt die Lehrkraft auf Ende des Monats in den Ruhestand, in welchem sie das nach Abs. 1 dieses Artikels pensionsberechtigte Alter erreicht. * 3 Der Schulrat kann auf entsprechendes Gesuch einer Lehrkraft die Fortführung des Anstellungsverhältnisses bis zum Erreichen des AHV-Rentenalters gestatten. Verweigert der Schulrat die Verlängerung, wird die AHV-Ersatzrente gemäss den Statuten der kantonalen Versicherungskasse durch die Schulgemeinde finanziert. * 4 Eine allfällige Altersentlastung wird durch den Grossen Rat geregelt.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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