Vollziehungsverordnung zum Gesetz über den sozialen und gemeinnützigen Wohnungsbau
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 5
Ordentlicher Heimfall 1 Beim ordentlichen Heimfall, d. h. beim Erlöschen des Baurechts infolge Zeitablaufes oder Vereinbarung der Beteiligten, gehen sämtliche auf der Baurechtsparzelle stehenden Gebäulichkeiten und Anlagen in das Eigentum der Baurechtsgeberin über. 2 Bemessungsgrundlagen für die Ermittlung des dannzumaligen Marktwertes der Liegenschaft sind der dannzumalige Substanzwert der Baute und der dannzumalige, absolute Verkehrswert des Bodens. Die Heimfallentschädigung entspricht jenem Anteil am Marktwert der Liegenschaft, welcher dem Anteil des Substanzwertes der Baute an der Wertsumme vom Substanzwert der Baute und absolutem Verkehrswert des Bodens entspricht und mit Hilfe der nachfolgenden Formel ermittelt wird: Heimfallentschädigung = MWLt x SWBt —————— SWBt + AVBt $$$ 382 Dabei ist verstanden unter: MWLt (Marktwert der Liegenschaft): der Preis, der bei einem Verkauf der Liegenschaft als Ganzes (d. h. Boden und Baute) unter normalen Verhältnissen im Heimfallzeitpunkt erzielt würde. SWBt (Substanzwert der Baute): der um den branchenüblichen Prozentsatz für Altersentwertung und Abnützung (Abschreibungen) geminderte Preis, der für die Wiederherstellung der Bauten und Anlagen unter normalen Verhältnissen im Heimfallzeitpunkt zu zahlen wäre. AVBt (Absoluter Verkehrswert des Bodens): der Preis, den ein Dritter für den Erwerb eines gleichen oder ähnlichen Grundstückes in unbebautem Zustand unter normalen Verhältnissen im Heimfallzeitpunkt zahlen würde.
Art. 5
Ordentlicher Heimfall 1 Beim ordentlichen Heimfall, d. h. beim Erlöschen des Baurechts infolge Zeitablaufes oder Vereinbarung der Beteiligten, gehen sämtliche auf der Baurechtsparzelle stehenden Gebäulichkeiten und Anlagen in das Eigentum der Baurechtsgeberin über. 2 Bemessungsgrundlagen für die Ermittlung des dannzumaligen Marktwertes der Liegenschaft sind der dannzumalige Substanzwert der Baute und der dannzumalige, absolute Verkehrswert des Bodens. Die Heimfallentschädigung entspricht jenem Anteil am Marktwert der Liegenschaft, welcher dem Anteil des Substanzwertes der Baute an der Wertsumme vom Substanzwert der Baute und absolutem Verkehrswert des Bodens entspricht und mit Hilfe der nachfolgenden Formel ermittelt wird: Heimfallentschädigung = MWLt x SWBt —————— SWBt + AVBt $$$ 382 Dabei ist verstanden unter: MWLt (Marktwert der Liegenschaft): der Preis, der bei einem Verkauf der Liegenschaft als Ganzes (d. h. Boden und Baute) unter normalen Verhältnissen im Heimfallzeitpunkt erzielt würde. SWBt (Substanzwert der Baute): der um den branchenüblichen Prozentsatz für Altersentwertung und Abnützung (Abschreibungen) geminderte Preis, der für die Wiederherstellung der Bauten und Anlagen unter normalen Verhältnissen im Heimfallzeitpunkt zu zahlen wäre. AVBt (Absoluter Verkehrswert des Bodens): der Preis, den ein Dritter für den Erwerb eines gleichen oder ähnlichen Grundstückes in unbebautem Zustand unter normalen Verhältnissen im Heimfallzeitpunkt zahlen würde.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.