Vollziehungsverordnung zum Gesetz über den sozialen und gemeinnützigen Wohnungsbau
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 8 II. Darlehen
Gewährung von zinsgünstigen Darlehen 1 Die Stadt kann die Verzinsung der gemäss Art. 4 Abs. 3 des Gesetzes gewährten Darlehen für die Dauer von maximal 10 Jahren bis auf zwei Drittel der jeweiligen Marktbedingungen (Zinssatz der Graubündner Kantonalbank für Hypothekardarlehen für Wohnbauten im 1. Rang) reduzieren, wenn sich die begünstigte Person verpflichtet, Bedingungen und Auflagen über dauernde Zweckerhaltung, Mietzinsgestaltung, Einhaltung bestimmter Kostengrenzen und Bereitstellung von Wohnungen für Familien mit Kindern während 20 Jahren einzuhalten. 2 Die gewährten Darlehen sind grundpfandrechtlich sicherzustellen. Werden Bedingungen und Auflagen nicht eingehalten, so ist das Darlehen vorzeitig 382 $$$ zur Rückzahlung zu kündigen. Kündigt die darlehensbelastete Person ein Darlehen, so wird sie von der Einhaltung der Bedingungen und Auflagen nicht befreit.3 Die der Bauträgerschaft auferlegten Bedingungen und Auflagen gelten auch für sämtliche nachfolgenden Trägerschaften. Sie sind bei jeder Handänderung den Letzteren zu überbinden mit der Verpflichtung, diese auch allen späteren Trägerschaften aufzuerlegen.
Art. 8 II. Darlehen
Gewährung von zinsgünstigen Darlehen 1 Die Stadt kann die Verzinsung der gemäss Art. 4 Abs. 3 des Gesetzes gewährten Darlehen für die Dauer von maximal 10 Jahren bis auf zwei Drittel der jeweiligen Marktbedingungen (Zinssatz der Graubündner Kantonalbank für Hypothekardarlehen für Wohnbauten im 1. Rang) reduzieren, wenn sich die begünstigte Person verpflichtet, Bedingungen und Auflagen über dauernde Zweckerhaltung, Mietzinsgestaltung, Einhaltung bestimmter Kostengrenzen und Bereitstellung von Wohnungen für Familien mit Kindern während 20 Jahren einzuhalten. 2 Die gewährten Darlehen sind grundpfandrechtlich sicherzustellen. Werden Bedingungen und Auflagen nicht eingehalten, so ist das Darlehen vorzeitig 382 $$$ zur Rückzahlung zu kündigen. Kündigt die darlehensbelastete Person ein Darlehen, so wird sie von der Einhaltung der Bedingungen und Auflagen nicht befreit.3 Die der Bauträgerschaft auferlegten Bedingungen und Auflagen gelten auch für sämtliche nachfolgenden Trägerschaften. Sie sind bei jeder Handänderung den Letzteren zu überbinden mit der Verpflichtung, diese auch allen späteren Trägerschaften aufzuerlegen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.