Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Malta zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 28 Inkrafttreten
1. Jeder Vertragsstaat notifiziert dem anderen Vertragsstaat auf diplomatischem Weg, dass die innerstaatlichen gesetzlichen Erfordernisse für das Inkrafttreten dieses Abkommens erfüllt sind. Das Abkommen tritt am Tag des Empfangs der späteren dieser Notifikationen in Kraft. 2. Die Bestimmungen dieses Abkommens finden Anwendung: a) hinsichtlich der an der Quelle erhobenen Steuern auf Einkünfte, die am oder nach dem 1. Januar des auf das Inkrafttreten des Abkommens folgenden Kalenderjahres gutgeschrieben oder gezahlt werden; b) hinsichtlich der übrigen Steuern auf Steuerjahre, die am oder nach dem 1. Januar des auf das Inkrafttreten des Abkommens folgenden Kalenderjahres beginnen; c) hinsichtlich Artikel 26 des Abkommens auf am oder nach dem Tag des Inkrafttretens gestellte Ersuchen um Austausch von Informationen bezüglich Steuerperioden, die am oder nach dem 1. Januar nach dem Inkrafttreten dieses Abkommens beginnen. 3. Der Briefwechsel vom 30. März 1987 zwischen der Regierung der Republik Malta und dem Schweizerischen Bundesrat zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkünften aus dem Betrieb der Luftfahrt ist nicht mehr anwendbar ab dem Zeitpunkt an welchem dieses Abkommen Anwendung findet. [AS 1987 777]
Art. 28 Inkrafttreten
1. Jeder Vertragsstaat notifiziert dem anderen Vertragsstaat auf diplomatischem Weg, dass die innerstaatlichen gesetzlichen Erfordernisse für das Inkrafttreten dieses Abkommens erfüllt sind. Das Abkommen tritt am Tag des Empfangs der späteren dieser Notifikationen in Kraft. 2. Die Bestimmungen dieses Abkommens finden Anwendung: a) hinsichtlich der an der Quelle erhobenen Steuern auf Einkünfte, die am oder nach dem 1. Januar des auf das Inkrafttreten des Abkommens folgenden Kalenderjahres gutgeschrieben oder gezahlt werden; b) hinsichtlich der übrigen Steuern auf Steuerjahre, die am oder nach dem 1. Januar des auf das Inkrafttreten des Abkommens folgenden Kalenderjahres beginnen; c) hinsichtlich Artikel 26 des Abkommens auf am oder nach dem Tag des Inkrafttretens gestellte Ersuchen um Austausch von Informationen bezüglich Steuerperioden, die am oder nach dem 1. Januar nach dem Inkrafttreten dieses Abkommens beginnen. 3. Der Briefwechsel vom 30. März 1987 zwischen der Regierung der Republik Malta und dem Schweizerischen Bundesrat zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkünften aus dem Betrieb der Luftfahrt ist nicht mehr anwendbar ab dem Zeitpunkt an welchem dieses Abkommen Anwendung findet. [AS 1987 777]
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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