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Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der International Finance Facility for Education (IFFEd) zur Regelung des rechtlichen Status der IFFEd in der Schweiz

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 17 Soziale Sicherheit

1 Die Beamten der IFFEd, welche die schweizerische Staatsangehörigkeit nicht besitzen, unterliegen nicht der schweizerischen Gesetzgebung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung, die Invalidenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Familienzulagen, die Erwerbsersatzordnung und die obligatorische berufliche Alters‑, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Die Stellung der Beamten schweizerischer Staatsangehörigkeit wird durch einen Briefwechsel geregelt. 2 Die Beamten der IFFEd, ob ausländischer oder schweizerischer Nationalität, sind nicht verpflichtet, sich der schweizerischen Krankenversicherung anzuschliessen. Sie können aber die Unterstellung unter die schweizerische Krankenversicherung verlangen. 3 Die Beamten der IFFEd unterliegen nicht der obligatorischen schweizerischen Unfallversicherung, soweit die IFFEd ihnen einen gleichwertigen Schutz gegen die Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfällen sowie Berufskrankheiten gewährt.

Your change, as a redline

Art. 17 Soziale Sicherheit

1 Die Beamten der IFFEd, welche die schweizerische Staatsangehörigkeit nicht besitzen, unterliegen nicht der schweizerischen Gesetzgebung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung, die Invalidenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Familienzulagen, die Erwerbsersatzordnung und die obligatorische berufliche Alters‑, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Die Stellung der Beamten schweizerischer Staatsangehörigkeit wird durch einen Briefwechsel geregelt. 2 Die Beamten der IFFEd, ob ausländischer oder schweizerischer Nationalität, sind nicht verpflichtet, sich der schweizerischen Krankenversicherung anzuschliessen. Sie können aber die Unterstellung unter die schweizerische Krankenversicherung verlangen. 3 Die Beamten der IFFEd unterliegen nicht der obligatorischen schweizerischen Unfallversicherung, soweit die IFFEd ihnen einen gleichwertigen Schutz gegen die Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfällen sowie Berufskrankheiten gewährt.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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