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Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der International Finance Facility for Education (IFFEd) zur Regelung des rechtlichen Status der IFFEd in der Schweiz

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 5 Immunität von der Gerichtsbarkeit und der Vollstreckung

1 Im Rahmen ihrer Tätigkeit geniesst die IFFEd Immunität von der Gerichtsbarkeit und der Vollstreckung, ausser: a) wenn diese Immunität im Einzelfall vom Stiftungsratspräsidenten der IFFEd oder durch die von ihm bezeichnete Person ausdrücklich aufgehoben worden ist; b) im Falle einer gegen die IFFEd angestrengten zivilrechtlichen Haftungsklage wegen eines Schadens, der durch ein der IFFEd gehörendes oder auf ihre Rechnung betriebenes Kraftfahrzeug in der Schweiz verursacht wurde; c) im Falle einer durch richterlichen Entscheid angeordneten Beschlagnahme von Gehältern, Löhnen und anderen Bezügen, die die IFFEd einem ihrer Beamten schuldet; d) im Falle einer Widerklage, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einer von der IFFEd erhobenen Hauptklage steht; und e) im Falle der Vollstreckung einer schiedsrichterlichen Entscheidung, die in Anwendung von Artikel 29 dieses Abkommens gefällt wurde. 2 Die Gebäude oder Gebäudeteile, das anliegende Gelände sowie die Vermögenswerte, die sich im Eigentum der IFFEd befinden oder von ihr zu ihren Zwecken benutzt werden, sind unabhängig von ihrem Standort und ihrem Besitzer befreit von: a) jeglicher Form von Requisition, Beschlagnahme oder Enteignung; b) jeglicher Form von Zwangsvollstreckung, anderen behördlichen Zwangsmassnahmen oder Massnahmen, die einem Urteil vorausgehen, mit Ausnahme der in Absatz 1 vorgesehenen Fälle.

Your change, as a redline

Art. 5 Immunität von der Gerichtsbarkeit und der Vollstreckung

1 Im Rahmen ihrer Tätigkeit geniesst die IFFEd Immunität von der Gerichtsbarkeit und der Vollstreckung, ausser: a) wenn diese Immunität im Einzelfall vom Stiftungsratspräsidenten der IFFEd oder durch die von ihm bezeichnete Person ausdrücklich aufgehoben worden ist; b) im Falle einer gegen die IFFEd angestrengten zivilrechtlichen Haftungsklage wegen eines Schadens, der durch ein der IFFEd gehörendes oder auf ihre Rechnung betriebenes Kraftfahrzeug in der Schweiz verursacht wurde; c) im Falle einer durch richterlichen Entscheid angeordneten Beschlagnahme von Gehältern, Löhnen und anderen Bezügen, die die IFFEd einem ihrer Beamten schuldet; d) im Falle einer Widerklage, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einer von der IFFEd erhobenen Hauptklage steht; und e) im Falle der Vollstreckung einer schiedsrichterlichen Entscheidung, die in Anwendung von Artikel 29 dieses Abkommens gefällt wurde. 2 Die Gebäude oder Gebäudeteile, das anliegende Gelände sowie die Vermögenswerte, die sich im Eigentum der IFFEd befinden oder von ihr zu ihren Zwecken benutzt werden, sind unabhängig von ihrem Standort und ihrem Besitzer befreit von: a) jeglicher Form von Requisition, Beschlagnahme oder Enteignung; b) jeglicher Form von Zwangsvollstreckung, anderen behördlichen Zwangsmassnahmen oder Massnahmen, die einem Urteil vorausgehen, mit Ausnahme der in Absatz 1 vorgesehenen Fälle.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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