Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der International Finance Facility for Education (IFFEd) zur Regelung des rechtlichen Status der IFFEd in der Schweiz
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Change 1
Art. 7 Steuerliche Behandlung
1 Die IFFEd, ihre Guthaben, Einkünfte und anderen Vermögenswerte sind von den direkten Steuern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden befreit. Für Liegenschaften und ihren Ertrag gilt diese Befreiung indessen nur, soweit sie Eigentum der IFFEd sind und von deren Dienststellen benützt werden. 2 Die IFFEd ist von den indirekten Steuern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden befreit. Insbesondere ist sie gemäss der schweizerischen Gesetzgebung für alle Bezüge von Gegenständen und Dienstleistungen in der Schweiz von steuerpflichtigen Personen sowie für alle Bezüge von Dienstleistungen, die der Bezugsteuer unterliegen, von der Mehrwertsteuer (MWST) befreit, wenn die Gegenstände und Dienstleistungen ausschliesslich für den amtlichen Gebrauch bestimmt sind. 3 Die IFFEd ist von allen Gebühren des Bundes, der Kantone und der Gemeinden befreit, soweit diese nicht als Vergütung für bestimmte Dienstleistungen erhoben werden. 4 Die erwähnten Befreiungen sind gegebenenfalls auf Antrag der IFFEd gemäss der schweizerischen Gesetzgebung auf dem Wege der Rückerstattung zu gewähren. Die MWST-Befreiung wird auf Antrag der IFFEd durch Steuerentlastung an der Quelle gewährt, ausnahmsweise auf dem Wege der Rückerstattung gemäss der schweizerischen Gesetzgebung.
Art. 7 Steuerliche Behandlung
1 Die IFFEd, ihre Guthaben, Einkünfte und anderen Vermögenswerte sind von den direkten Steuern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden befreit. Für Liegenschaften und ihren Ertrag gilt diese Befreiung indessen nur, soweit sie Eigentum der IFFEd sind und von deren Dienststellen benützt werden. 2 Die IFFEd ist von den indirekten Steuern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden befreit. Insbesondere ist sie gemäss der schweizerischen Gesetzgebung für alle Bezüge von Gegenständen und Dienstleistungen in der Schweiz von steuerpflichtigen Personen sowie für alle Bezüge von Dienstleistungen, die der Bezugsteuer unterliegen, von der Mehrwertsteuer (MWST) befreit, wenn die Gegenstände und Dienstleistungen ausschliesslich für den amtlichen Gebrauch bestimmt sind. 3 Die IFFEd ist von allen Gebühren des Bundes, der Kantone und der Gemeinden befreit, soweit diese nicht als Vergütung für bestimmte Dienstleistungen erhoben werden. 4 Die erwähnten Befreiungen sind gegebenenfalls auf Antrag der IFFEd gemäss der schweizerischen Gesetzgebung auf dem Wege der Rückerstattung zu gewähren. Die MWST-Befreiung wird auf Antrag der IFFEd durch Steuerentlastung an der Quelle gewährt, ausnahmsweise auf dem Wege der Rückerstattung gemäss der schweizerischen Gesetzgebung.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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