Gemeindeordnung (GO)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 14 Fakultatives Referendum
1 Die Stimmberechtigten entscheiden auf Verlangen an der Urne über Beschlüsse des Stadtparlaments. 2 Ausgenommen von der Urnenabstimmung sind die folgenden Beschlüsse des Stadtparlaments: a. Wahlen, b. die Festsetzung des Budgets und der Nachtragskredite, c. die Festsetzung des Steuerfusses, d. die Genehmigung der Jahresrechnung und Geschäftsberichte, e. die Genehmigung der Abrechnung von Verpflichtungskrediten, f. die Genehmigung von Objektkrediten als Teil eines bereits bewilligten Rahmenkredites, g. die Kenntnisnahme der Legislaturschwerpunkte, des Finanz- und Aufgabenplans sowie von sonstigen Programmen und Berichten, h. Beschlüsse über parlamentarische Vorstösse sowie Verfahrensentscheide, i. ablehnende Beschlüsse mit Ausnahme abgelehnter Volksinitiativen, j. Behördeninitiativen an den Kantonsrat, k. weitere durch das kantonale Recht ausgeschlossene Geschäfte. 3 Eine Urnenabstimmung können verlangen: a. 500 Stimmberechtigte innert 60 Tagen nach der amtlichen Veröffentlichung des Parlamentsbeschlusses (Volksreferendum), b. ein Drittel der Mitglieder des Stadtparlaments innert 14 Tagen nach der Beschlussfassung (Parlamentsreferendum).
Art. 14 Fakultatives Referendum
1 Die Stimmberechtigten entscheiden auf Verlangen an der Urne über Beschlüsse des Stadtparlaments. 2 Ausgenommen von der Urnenabstimmung sind die folgenden Beschlüsse des Stadtparlaments: a. Wahlen, b. die Festsetzung des Budgets und der Nachtragskredite, c. die Festsetzung des Steuerfusses, d. die Genehmigung der Jahresrechnung und Geschäftsberichte, e. die Genehmigung der Abrechnung von Verpflichtungskrediten, f. die Genehmigung von Objektkrediten als Teil eines bereits bewilligten Rahmenkredites, g. die Kenntnisnahme der Legislaturschwerpunkte, des Finanz- und Aufgabenplans sowie von sonstigen Programmen und Berichten, h. Beschlüsse über parlamentarische Vorstösse sowie Verfahrensentscheide, i. ablehnende Beschlüsse mit Ausnahme abgelehnter Volksinitiativen, j. Behördeninitiativen an den Kantonsrat, k. weitere durch das kantonale Recht ausgeschlossene Geschäfte. 3 Eine Urnenabstimmung können verlangen: a. 500 Stimmberechtigte innert 60 Tagen nach der amtlichen Veröffentlichung des Parlamentsbeschlusses (Volksreferendum), b. ein Drittel der Mitglieder des Stadtparlaments innert 14 Tagen nach der Beschlussfassung (Parlamentsreferendum).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.