Gemeindeordnung (GO)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 20 Finanzbefugnisse
1 Das Stadtparlament ist zuständig für: a. die jährliche Kenntnisnahme des Finanz- und Aufgabenplans, b. die jährliche Festsetzung des Budgets und die laufende Bewilligung von Nachtragskrediten, c. die jährliche Festsetzung des Steuerfusses, d. die jährliche Genehmigung der Jahresrechnungen sowie die Bewilligung von Rücklagen aus Globalbudgets, e. die jährliche Genehmigung des Geschäftsberichtes, f. die Bewilligung von Verpflichtungskrediten für neue einmalige Ausgaben für einen bestimmten Zweck bis Fr. 8 000 000, für neue jährlich wiederkehrende Ausgaben für einen bestimmten Zweck bis Fr. 800 000 und für den Verzicht auf Einnahmen in dieser Höhe, soweit nicht der Stadtrat oder die Schulpflege zuständig sind, g. die Bewilligung von Zusatzkrediten, soweit nicht der Stadtrat oder die Schulpflege zuständig sind oder der Gesamtbetrag von Verpflichtungs- und Zusatzkredit in die Zuständigkeit der Stimmberechtigten fällt, h. die Genehmigung der Abrechnung von Verpflichtungskrediten, die von den Stimmberechtigten oder vom Stadtparlament beschlossen worden sind, sofern eine Kreditüberschreitung vorliegt, i. die Aufhebung von Verpflichtungskrediten, die von den Stimmberechtigten oder vom Stadtparlament bewilligt worden sind, wenn das Vorhaben aufgegeben wird, j. die Vorfinanzierung von Investitionsvorhaben.
Art. 20 Finanzbefugnisse
1 Das Stadtparlament ist zuständig für: a. die jährliche Kenntnisnahme des Finanz- und Aufgabenplans, b. die jährliche Festsetzung des Budgets und die laufende Bewilligung von Nachtragskrediten, c. die jährliche Festsetzung des Steuerfusses, d. die jährliche Genehmigung der Jahresrechnungen sowie die Bewilligung von Rücklagen aus Globalbudgets, e. die jährliche Genehmigung des Geschäftsberichtes, f. die Bewilligung von Verpflichtungskrediten für neue einmalige Ausgaben für einen bestimmten Zweck bis Fr. 8 000 000, für neue jährlich wiederkehrende Ausgaben für einen bestimmten Zweck bis Fr. 800 000 und für den Verzicht auf Einnahmen in dieser Höhe, soweit nicht der Stadtrat oder die Schulpflege zuständig sind, g. die Bewilligung von Zusatzkrediten, soweit nicht der Stadtrat oder die Schulpflege zuständig sind oder der Gesamtbetrag von Verpflichtungs- und Zusatzkredit in die Zuständigkeit der Stimmberechtigten fällt, h. die Genehmigung der Abrechnung von Verpflichtungskrediten, die von den Stimmberechtigten oder vom Stadtparlament beschlossen worden sind, sofern eine Kreditüberschreitung vorliegt, i. die Aufhebung von Verpflichtungskrediten, die von den Stimmberechtigten oder vom Stadtparlament bewilligt worden sind, wenn das Vorhaben aufgegeben wird, j. die Vorfinanzierung von Investitionsvorhaben.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.