Gemeindeordnung (GO)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 31 Wahl- und Anstellungsbefugnisse
1 Der Stadtrat bestimmt auf die gesetzliche Amtsdauer aus seiner Mitte: a. die Präsidentin oder den Präsidenten der Schulpflege und der Sozialhilfebehörde, b. die Vertretungen des Stadtrats in anderen Organen. 2 Der Stadtrat ernennt oder wählt: a. die Präsidentin oder den Präsidenten unterstellter Kommissionen, b. die Vertretungen der Gemeinde in Organisationen des öffentlichen oder privaten Rechts, soweit das Organisationsrecht dieser Organisationen die Zuständigkeit nicht anders regelt und sofern sich das Stadtparlament dieses Recht beim Beschluss über den Beitritt nicht vorbehält, c. die Mitglieder des Wahlbüros. 3 Der Stadtrat stellt an: a. die Stadtschreiberin oder den Stadtschreiber sowie die Rechtskonsulentin oder den Rechtskonsulenten, b. das übrige Gemeindepersonal, inklusive des Personals der städtischen Schulen, soweit nicht einem anderen Organ übertragen.
Art. 31 Wahl- und Anstellungsbefugnisse
1 Der Stadtrat bestimmt auf die gesetzliche Amtsdauer aus seiner Mitte: a. die Präsidentin oder den Präsidenten der Schulpflege und der Sozialhilfebehörde, b. die Vertretungen des Stadtrats in anderen Organen. 2 Der Stadtrat ernennt oder wählt: a. die Präsidentin oder den Präsidenten unterstellter Kommissionen, b. die Vertretungen der Gemeinde in Organisationen des öffentlichen oder privaten Rechts, soweit das Organisationsrecht dieser Organisationen die Zuständigkeit nicht anders regelt und sofern sich das Stadtparlament dieses Recht beim Beschluss über den Beitritt nicht vorbehält, c. die Mitglieder des Wahlbüros. 3 Der Stadtrat stellt an: a. die Stadtschreiberin oder den Stadtschreiber sowie die Rechtskonsulentin oder den Rechtskonsulenten, b. das übrige Gemeindepersonal, inklusive des Personals der städtischen Schulen, soweit nicht einem anderen Organ übertragen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.