Propose a change

Gemeindeordnung (GO)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 37 Anlagebefugnisse im Finanzvermögen

1 Dem Stadtrat stehen folgende Anlagebefugnisse zu, die in einem Behördenerlass übertragen werden können: a. die Veräusserung von Liegenschaften des Finanzvermögens mit einem Verkehrswert bis Fr. 3 000 000 im Einzelfall, sofern ein Verkauf gemäss Art. 70 zulässig ist, b. Investitionen in Liegenschaften des Finanzvermögens im Betrag bis Fr. 3 000 000, c. der Erwerb von Liegenschaften des Finanzvermögens zum Preis bis Fr. 8 000 000 im Einzelfall, d. der Tausch von Liegenschaften des Finanzvermögens, sofern dieser gemäss Art. 70 zulässig ist und der Verkehrswert eines städtischen Abtretungsobjektes Fr. 8 000 000 im Einzelfall nicht übersteigt, e. die Einräumung von Baurechten zulasten Liegenschaften des Finanzvermögens, sofern der Verkehrswert der belasteten Grundstücksfläche Fr. 8 000 000 nicht übersteigt, f. die Einräumung oder der Erwerb einer Dienstbarkeit zulasten Liegenschaften des Finanzvermögens zum Preis bis Fr. 2 000 000, g. die Beteiligung an Unternehmungen im Finanzvermögen bis Fr. 1 000 000, h. die Beschlussfassung über weitere Anlagegeschäfte im Finanzvermögen.

Your change, as a redline

Art. 37 Anlagebefugnisse im Finanzvermögen

1 Dem Stadtrat stehen folgende Anlagebefugnisse zu, die in einem Behördenerlass übertragen werden können: a. die Veräusserung von Liegenschaften des Finanzvermögens mit einem Verkehrswert bis Fr. 3 000 000 im Einzelfall, sofern ein Verkauf gemäss Art. 70 zulässig ist, b. Investitionen in Liegenschaften des Finanzvermögens im Betrag bis Fr. 3 000 000, c. der Erwerb von Liegenschaften des Finanzvermögens zum Preis bis Fr. 8 000 000 im Einzelfall, d. der Tausch von Liegenschaften des Finanzvermögens, sofern dieser gemäss Art. 70 zulässig ist und der Verkehrswert eines städtischen Abtretungsobjektes Fr. 8 000 000 im Einzelfall nicht übersteigt, e. die Einräumung von Baurechten zulasten Liegenschaften des Finanzvermögens, sofern der Verkehrswert der belasteten Grundstücksfläche Fr. 8 000 000 nicht übersteigt, f. die Einräumung oder der Erwerb einer Dienstbarkeit zulasten Liegenschaften des Finanzvermögens zum Preis bis Fr. 2 000 000, g. die Beteiligung an Unternehmungen im Finanzvermögen bis Fr. 1 000 000, h. die Beschlussfassung über weitere Anlagegeschäfte im Finanzvermögen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

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Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds