Propose a change

Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Nachlass-Erbanfallsteuern

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. II

1 In diesem Abkommen bedeutet: a. Der Ausdruck «Vereinigte Staaten» die Vereinigten Staaten von Amerika; in geographischem Sinne verwendet, umfasst er die Gliedstaaten, die Territorien Alaska und Hawaii sowie den Distrikt Columbia; b. Der Ausdruck «Schweiz» die Schweizerische Eidgenossenschaft; c. Der Ausdruck «Steuer» je nach dem Zusammenhang die Bundesnachlasssteuer der Vereinigten Staaten oder die in der Schweiz erhobenen Erbanfall‑ oder Nachlasssteuern; d. Der Ausdruck «zuständige Behörde» auf seiten der Vereinigten Staaten den Commissioner of Internal Revenue im Rahmen der ihm vom Sekretär des Schatzamtes erteilten Vollmachten und auf seiten der Schweiz den Direktor der eidgenössischen Steuerverwaltung im Rahmen der ihm vom eidgenössischen Finanzdepartement erteilten Vollmachten. 2 Bei Anwendung der Bestimmungen dieses Abkommens wird jeder Vertragsstaat, sofern sich aus dem Zusammenhang nicht etwas anderes ergibt, jedem nicht anders umschriebenen Begriff den Sinn beilegen, der ihm unter der eigenen Gesetzgebung zukommt. 3 Es ist Sache jedes Vertragsstaates, bei Anwendung, dieses Abkommens darüber zu befinden, ob der Erblasser zur Zeit seines Todes in seinem Gebiete Wohnsitz hatte oder seine Staatsangehörigkeit besass. Bezeichnung gemäss Art. 1 des nicht veröffentlichten BRB vom 23. April 1980 über die Anpassung von bundesrechtlichen Erlassen an die neuen Bezeichnungen der Departemente und Ämter.

Your change, as a redline

Art. II

1 In diesem Abkommen bedeutet: a. Der Ausdruck «Vereinigte Staaten» die Vereinigten Staaten von Amerika; in geographischem Sinne verwendet, umfasst er die Gliedstaaten, die Territorien Alaska und Hawaii sowie den Distrikt Columbia; b. Der Ausdruck «Schweiz» die Schweizerische Eidgenossenschaft; c. Der Ausdruck «Steuer» je nach dem Zusammenhang die Bundesnachlasssteuer der Vereinigten Staaten oder die in der Schweiz erhobenen Erbanfall‑ oder Nachlasssteuern; d. Der Ausdruck «zuständige Behörde» auf seiten der Vereinigten Staaten den Commissioner of Internal Revenue im Rahmen der ihm vom Sekretär des Schatzamtes erteilten Vollmachten und auf seiten der Schweiz den Direktor der eidgenössischen Steuerverwaltung im Rahmen der ihm vom eidgenössischen Finanzdepartement erteilten Vollmachten. 2 Bei Anwendung der Bestimmungen dieses Abkommens wird jeder Vertragsstaat, sofern sich aus dem Zusammenhang nicht etwas anderes ergibt, jedem nicht anders umschriebenen Begriff den Sinn beilegen, der ihm unter der eigenen Gesetzgebung zukommt. 3 Es ist Sache jedes Vertragsstaates, bei Anwendung, dieses Abkommens darüber zu befinden, ob der Erblasser zur Zeit seines Todes in seinem Gebiete Wohnsitz hatte oder seine Staatsangehörigkeit besass. Bezeichnung gemäss Art. 1 des nicht veröffentlichten BRB vom 23. April 1980 über die Anpassung von bundesrechtlichen Erlassen an die neuen Bezeichnungen der Departemente und Ämter.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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