Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Nachlass-Erbanfallsteuern
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. VI
Legt der Nachlassverwalter oder ein an einem Nachlass Berechtigter dar, dass die Massnahmen der Steuerbehörden eines der beiden Vertragsstaaten die Wirkung einer den Bestimmungen dieses Abkommens widersprechenden Doppelbesteuerung haben oder haben werden, so kann er den Fall dem Vertragsstaate unterbreiten, dem der Erblasser zur Zeit seines Todes angehörte oder dessen Bürger der am Nachlass Berechtigte ist; gehörte der Erblasser zur Zeit seines Todes keinem der beiden Vertragsstaaten an oder ist der am Nachlass Berechtigte nicht Bürger eines der Vertragsstaaten, so kann der Fall demjenigen Vertragsstaate unterbreitet werden, in dem der Erblasser zur Zeit seines Todes Wohnsitz hatte oder in dem der am Nachlass Berechtigte wohnt. Die zuständige Behörde des Staates, dem der Fall unterbreitet wird, wird anstreben, sich mit der zuständigen Behörde des andern Vertragsstaates über eine angemessene Vermeidung der in Frage stehenden Doppelbesteuerung zu verständigen.
Art. VI
Legt der Nachlassverwalter oder ein an einem Nachlass Berechtigter dar, dass die Massnahmen der Steuerbehörden eines der beiden Vertragsstaaten die Wirkung einer den Bestimmungen dieses Abkommens widersprechenden Doppelbesteuerung haben oder haben werden, so kann er den Fall dem Vertragsstaate unterbreiten, dem der Erblasser zur Zeit seines Todes angehörte oder dessen Bürger der am Nachlass Berechtigte ist; gehörte der Erblasser zur Zeit seines Todes keinem der beiden Vertragsstaaten an oder ist der am Nachlass Berechtigte nicht Bürger eines der Vertragsstaaten, so kann der Fall demjenigen Vertragsstaate unterbreitet werden, in dem der Erblasser zur Zeit seines Todes Wohnsitz hatte oder in dem der am Nachlass Berechtigte wohnt. Die zuständige Behörde des Staates, dem der Fall unterbreitet wird, wird anstreben, sich mit der zuständigen Behörde des andern Vertragsstaates über eine angemessene Vermeidung der in Frage stehenden Doppelbesteuerung zu verständigen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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