G vom 4. November 2016 über die Sanierung und Abwicklung von Banken und Wertpapierfirmen (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz; SAG)
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Change 1
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Art. 101 Entscheidung der Abwicklungsbehörde
1) Bei Eingang einer Mitteilung der FMA nach Art. 100 Abs. 3 oder auf eigene Initiative hat die Abwicklungsbehörde zu prüfen, ob die in Art. 38 Abs. 1 und Art. 41 festgelegten Voraussetzungen in Bezug auf das betreffende Institut oder das betreffende Unternehmen im Sinne von Art. 2 Abs. 1 Bst. b, c oder d gegeben sind.
2) Die Entscheidung darüber, ob Abwicklungsmassnahmen hinsichtlich eines Instituts oder eines Unternehmens im Sinne von Art. 2 Abs. 1 Bst. b, c oder d eingeleitet werden sollen, hat unverzüglich, möglichst binnen 14 Tagen zu erfolgen; sie hat folgende Informationen zu enthalten:
a) die Gründe für diese Entscheidung, einschliesslich der Feststellung, ob bei dem Institut die Voraussetzungen für eine Abwicklung gegeben sind;
b) die Massnahme, die die Abwicklungsbehörde zu treffen beabsichtigt, sowie gegebenenfalls die Festlegung, dass ein Antrag auf Eröffnung eines Konkursverfahrens zu stellen, ein Verwalter zu bestellen oder im Rahmen des Konkursverfahrens eine andere Massnahme zu treffen ist.
Your change, as a redline
Art. 101 Entscheidung der Abwicklungsbehörde
1) Bei Eingang einer Mitteilung der FMA nach Art. 100 Abs. 3 oder auf eigene Initiative hat die Abwicklungsbehörde zu prüfen, ob die in Art. 38 Abs. 1 und Art. 41 festgelegten Voraussetzungen in Bezug auf das betreffende Institut oder das betreffende Unternehmen im Sinne von Art. 2 Abs. 1 Bst. b, c oder d gegeben sind.
2) Die Entscheidung darüber, ob Abwicklungsmassnahmen hinsichtlich eines Instituts oder eines Unternehmens im Sinne von Art. 2 Abs. 1 Bst. b, c oder d eingeleitet werden sollen, hat unverzüglich, möglichst binnen 14 Tagen zu erfolgen; sie hat folgende Informationen zu enthalten:
a) die Gründe für diese Entscheidung, einschliesslich der Feststellung, ob bei dem Institut die Voraussetzungen für eine Abwicklung gegeben sind;
b) die Massnahme, die die Abwicklungsbehörde zu treffen beabsichtigt, sowie gegebenenfalls die Festlegung, dass ein Antrag auf Eröffnung eines Konkursverfahrens zu stellen, ein Verwalter zu bestellen oder im Rahmen des Konkursverfahrens eine andere Massnahme zu treffen ist.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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