Propose a change

G vom 4. November 2016 über die Sanierung und Abwicklung von Banken und Wertpapierfirmen (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz; SAG)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 76 Instrument der staatlichen Eigenkapitalunterstützung

1) Das Land kann sich an der Rekapitalisierung eines Instituts oder Unternehmens im Sinne von Art. 2 Abs. 1 Bst. b, c oder d beteiligen, indem es diesem vorbehaltlich der Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Kapital im Austausch für folgende Instrumente zur Verfügung stellt: a) Instrumente des harten Kernkapitals; b) Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals oder des Ergänzungskapitals. 2) Soweit es die Beteiligung des Landes an einem Institut oder einem Unternehmen im Sinne von Art. 2 Abs. 1 Bst. b, c oder d zulässt, hat die Regierung dafür Sorge zu tragen, dass Institute oder Unternehmen, die nach diesem Artikel unter das Instrument der staatlichen Eigenkapitalunterstützung fallen, wirtschaftlich und professionell verwaltet werden. 3) Bei einer Beteiligung nach Abs. 1 hat die Regierung dafür zu sorgen, dass die Beteiligung des Landes an dem Institut oder dem Unternehmen im Sinne von Art. 2 Abs. 1 Bst. b, c oder d auf den Privatsektor übertragen wird, sobald die wirtschaftlichen und finanziellen Umstände dies erlauben.

Your change, as a redline

Art. 76 Instrument der staatlichen Eigenkapitalunterstützung

1) Das Land kann sich an der Rekapitalisierung eines Instituts oder Unternehmens im Sinne von Art. 2 Abs. 1 Bst. b, c oder d beteiligen, indem es diesem vorbehaltlich der Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Kapital im Austausch für folgende Instrumente zur Verfügung stellt: a) Instrumente des harten Kernkapitals; b) Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals oder des Ergänzungskapitals. 2) Soweit es die Beteiligung des Landes an einem Institut oder einem Unternehmen im Sinne von Art. 2 Abs. 1 Bst. b, c oder d zulässt, hat die Regierung dafür Sorge zu tragen, dass Institute oder Unternehmen, die nach diesem Artikel unter das Instrument der staatlichen Eigenkapitalunterstützung fallen, wirtschaftlich und professionell verwaltet werden. 3) Bei einer Beteiligung nach Abs. 1 hat die Regierung dafür zu sorgen, dass die Beteiligung des Landes an dem Institut oder dem Unternehmen im Sinne von Art. 2 Abs. 1 Bst. b, c oder d auf den Privatsektor übertragen wird, sobald die wirtschaftlichen und finanziellen Umstände dies erlauben.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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