G vom 4. November 2016 über die Sanierung und Abwicklung von Banken und Wertpapierfirmen (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz; SAG)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
As published
Art. 91 Wahrnehmung der Abwicklungsbefugnisse
1) Die Abwicklungsbehörde kann zur Einleitung einer Abwicklungsmassnahme die Kontrolle über das in Abwicklung befindliche Institut übernehmen, um:
a) das in Abwicklung befindliche Institut mit allen Befugnissen seiner Anteilseigner und seines Leitungsorgans betreiben und die Tätigkeiten und Dienstleistungen des Instituts erbringen zu können;
b) Vermögenswerte und Eigentum des in Abwicklung befindlichen Instituts verwalten und darüber verfügen zu können.
2) Die Abwicklungsbehörde kann die Kontrolle nach Abs. 1 direkt oder indirekt durch eine von ihr bestellte Person oder von ihr bestellte Personen (Abwicklungsverwalter) ausüben. Stimmrechte aufgrund von Anteilen oder anderen Eigentumstiteln des in Abwicklung befindlichen Instituts können während der Abwicklung nicht ausgeübt werden.
3) Die Abwicklungsbehörde kann eine Abwicklungsmassnahme auch durchführen, ohne Kontrolle über das in Abwicklung befindliche Institut auszuüben.
4) Die Abwicklungsbehörde hat im Einzelfall zu entscheiden, ob es angezeigt ist, die Abwicklungsmassnahme mit den in Abs. 1 oder 2 genannten Mitteln durchzuführen. Sie hat dabei den Abwicklungszielen und allgemeinen Abwicklungsgrundsätzen, der spezifischen Situation des betreffenden in Abwicklung befindlichen Instituts und der Erforderlichkeit, die effektive Abwicklung grenzübergreifend tätiger Gruppen zu erleichtern, Rechnung zu tragen.
5) Die Abwicklungsbehörde und der Abwicklungsverwalter gelten nicht als faktische Organe.
Your change, as a redline
Art. 91 Wahrnehmung der Abwicklungsbefugnisse
1) Die Abwicklungsbehörde kann zur Einleitung einer Abwicklungsmassnahme die Kontrolle über das in Abwicklung befindliche Institut übernehmen, um:
a) das in Abwicklung befindliche Institut mit allen Befugnissen seiner Anteilseigner und seines Leitungsorgans betreiben und die Tätigkeiten und Dienstleistungen des Instituts erbringen zu können;
b) Vermögenswerte und Eigentum des in Abwicklung befindlichen Instituts verwalten und darüber verfügen zu können.
2) Die Abwicklungsbehörde kann die Kontrolle nach Abs. 1 direkt oder indirekt durch eine von ihr bestellte Person oder von ihr bestellte Personen (Abwicklungsverwalter) ausüben. Stimmrechte aufgrund von Anteilen oder anderen Eigentumstiteln des in Abwicklung befindlichen Instituts können während der Abwicklung nicht ausgeübt werden.
3) Die Abwicklungsbehörde kann eine Abwicklungsmassnahme auch durchführen, ohne Kontrolle über das in Abwicklung befindliche Institut auszuüben.
4) Die Abwicklungsbehörde hat im Einzelfall zu entscheiden, ob es angezeigt ist, die Abwicklungsmassnahme mit den in Abs. 1 oder 2 genannten Mitteln durchzuführen. Sie hat dabei den Abwicklungszielen und allgemeinen Abwicklungsgrundsätzen, der spezifischen Situation des betreffenden in Abwicklung befindlichen Instituts und der Erforderlichkeit, die effektive Abwicklung grenzübergreifend tätiger Gruppen zu erleichtern, Rechnung zu tragen.
5) Die Abwicklungsbehörde und der Abwicklungsverwalter gelten nicht als faktische Organe.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.