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G vom 4. November 2016 über die Sanierung und Abwicklung von Banken und Wertpapierfirmen (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz; SAG)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 98 Schutz strukturierter Abwicklungsfinanzierungsmechanismen und gedeckter Schuldverschreibungen

1) Für strukturierte Abwicklungsfinanzierungsmechanismen, einschliesslich Vereinbarungen im Sinne des Art. 95 Abs. 2 Bst. e und f, hat ein angemessener Schutz zu bestehen, durch den Folgendes vermieden wird: a) Übertragung eines Teils, nicht aber der Gesamtheit der Vermögenswerte, Rechte und Verbindlichkeiten, die einen strukturierten Abwicklungsfinanzierungsmechanismus - zu dem auch Vereinbarungen im Sinne des Art. 95 Abs. 2 Bst. e und f gehören können -, an dem das in Abwicklung befindliche Institut beteiligt ist, ausmachen oder die Teil davon sind; b) Beendigung oder Änderung durch Rückgriff auf zusätzliche Befugnisse der Vermögenswerte, Rechte und Verbindlichkeiten, die einen strukturierten Abwicklungsfinanzierungsmechanismus - zu dem auch Vereinbarungen im Sinne des Art. 95 Abs. 2 Bst. e und f gehören können -, an dem das in Abwicklung befindliche Institut beteiligt ist, ausmachen oder die Teil davon sind. 2) Ungeachtet von Abs. 1 und soweit es erforderlich ist, um die Verfügbarkeit der gedeckten Einlagen sicherzustellen, darf die Abwicklungsbehörde: a) gedeckte Einlagen, die Teil einer Vereinbarung im Sinne von Abs. 1 sind, übertragen, ohne dass auch andere Vermögenswerte, Rechte oder Verpflichtungen, die Teil derselben Vereinbarung sind, übertragen werden; und b) diese Vermögenswerte, Rechte oder Verpflichtungen übertragen, ändern oder beenden, ohne dass auch die gedeckten Einlagen übertragen werden.

Your change, as a redline

Art. 98 Schutz strukturierter Abwicklungsfinanzierungsmechanismen und gedeckter Schuldverschreibungen

1) Für strukturierte Abwicklungsfinanzierungsmechanismen, einschliesslich Vereinbarungen im Sinne des Art. 95 Abs. 2 Bst. e und f, hat ein angemessener Schutz zu bestehen, durch den Folgendes vermieden wird: a) Übertragung eines Teils, nicht aber der Gesamtheit der Vermögenswerte, Rechte und Verbindlichkeiten, die einen strukturierten Abwicklungsfinanzierungsmechanismus - zu dem auch Vereinbarungen im Sinne des Art. 95 Abs. 2 Bst. e und f gehören können -, an dem das in Abwicklung befindliche Institut beteiligt ist, ausmachen oder die Teil davon sind; b) Beendigung oder Änderung durch Rückgriff auf zusätzliche Befugnisse der Vermögenswerte, Rechte und Verbindlichkeiten, die einen strukturierten Abwicklungsfinanzierungsmechanismus - zu dem auch Vereinbarungen im Sinne des Art. 95 Abs. 2 Bst. e und f gehören können -, an dem das in Abwicklung befindliche Institut beteiligt ist, ausmachen oder die Teil davon sind. 2) Ungeachtet von Abs. 1 und soweit es erforderlich ist, um die Verfügbarkeit der gedeckten Einlagen sicherzustellen, darf die Abwicklungsbehörde: a) gedeckte Einlagen, die Teil einer Vereinbarung im Sinne von Abs. 1 sind, übertragen, ohne dass auch andere Vermögenswerte, Rechte oder Verpflichtungen, die Teil derselben Vereinbarung sind, übertragen werden; und b) diese Vermögenswerte, Rechte oder Verpflichtungen übertragen, ändern oder beenden, ohne dass auch die gedeckten Einlagen übertragen werden.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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