Gesetz über Hochschulen und Forschung
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 6
Verwertung der Forschungsergebnisse 1 Die Hochschulen und Forschungsstätten streben die Verwertung ihrer Forschungsergebnisse an. 2 Sie können sich im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben und ihres Leistungsauftrags zur Verwertung von Immaterialgüterrechten an juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts beteiligen. 3 Der Kanton unterstützt die Hochschulen und Forschungsstätten bei im Kanton domizilierten Ausgründungen und kann dazu Beiträge ausrichten. Art. 6a * Bezeichnungs- und Titelschutz 1 Die Bezeichnungen von Institutionen des Hochschulbereichs sind gemäss dem Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich4) geschützt. 2 Titel, welche an einer kantonalen oder kantonal anerkannten Hochschule erworben wurden, sind geschützt. 3 Titel, welche auf unrechtmässige Weise erworben wurden, werden durch die Institution entzogen, die sie verliehen hat. 2. Hochschulen mit kantonaler Trägerschaft
Art. 6
Verwertung der Forschungsergebnisse 1 Die Hochschulen und Forschungsstätten streben die Verwertung ihrer Forschungsergebnisse an. 2 Sie können sich im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben und ihres Leistungsauftrags zur Verwertung von Immaterialgüterrechten an juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts beteiligen. 3 Der Kanton unterstützt die Hochschulen und Forschungsstätten bei im Kanton domizilierten Ausgründungen und kann dazu Beiträge ausrichten. Art. 6a * Bezeichnungs- und Titelschutz 1 Die Bezeichnungen von Institutionen des Hochschulbereichs sind gemäss dem Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich4) geschützt. 2 Titel, welche an einer kantonalen oder kantonal anerkannten Hochschule erworben wurden, sind geschützt. 3 Titel, welche auf unrechtmässige Weise erworben wurden, werden durch die Institution entzogen, die sie verliehen hat. 2. Hochschulen mit kantonaler Trägerschaft
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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